Anti-Doping

Urlaubszeit und ADAMS

26.08.2011 13:48

Auch im Urlaub müssen Mitglieder des Registered Testing Pool (RTP) oder des Nationalen Testpools (NTP) für jeden Tag im Meldesystem ADAMS eine Adresse angeben, an der sie sich aufhalten. RTP-Mitglieder müssen zudem für jeden Tag eine Stunde angeben, an der sie an einem angegebenen Ort angetroffen und kontrolliert werden können.

Wer dem Allgemeinen Testpool (ATP) angehört, ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Wenn Athleten Probleme bei der Eintragung in ADAMS oder bei der Angabe einer Stunde haben, sollten sie sich unbedingt vor ihrem Urlaub mit der NADA in Verbindung setzen. Zudem sollten Sportler im eigenen ADAMS-Profil Hinweise und Probleme zur Erreichbarkeit im Urlaub im Bemerkungsfeld hinterlegen.

    

Bericht: NADA

Bild: NADA