Infothek Waffenrecht
Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz
Am 21. Juli 2010 hat die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ (Internetadresse: www.sportmordwaffen.de) beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingereicht.
Ziel dieser Beschwerde ist es, durch das Bundesverfassungsgericht „den Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten“. Ob und inwieweit eine derartige Verfassungsbeschwerde, die auf eine Verschärfung eines an sich verfassungsgemäßen Gesetzes zielt, überhaupt Erfolg haben könnte, kann nicht beurteilt werden, da die Beschwerdeschrift nicht bekannt ist.
Die Initiative macht sich das Leid der Eltern von Winnenden zunutze, um in blindwütigem Eifer ihre privaten Vorstellungen von einer gerechten Welt gegen eine gesellschaftlich anerkannte und im übrigen regelmäßig staatlich kontrollierte Gruppe von rund zweieinhalb Millionen legaler Waffenbesitzer mit Totalverboten durchzusetzen.
Sie macht hierbei weder vor Tatsachenfälschungen noch Verleumdungen halt. Bereits mit dem Namen und der Internetadresse wird die Gleichung suggeriert „Sportwaffen gleich Mordwaffen“ und damit als Konsequenz „Sportschützen gleich Mordschützen“. Dies wird verdeutlicht durch die Aussage des Sprechers der Initiative, des Schriftstellers Roman Grafe: „Das Waffengesetz stellt bislang das Recht auf Ausüben des Schießsports über das Recht auf Leben.“ Mit dieser Aussage wird allen Sportschützen unterstellt, sie hätten nichts anderes im Sinn, als ihre Mitbürger bei nächster Gelegenheit zu ermorden.
Der Deutsche Schützenbund mit seinen eineinhalb Millionen Sportschützen verwahrt sich auf das Entschiedenste gegen diese Verunglimpfungen und Verleumdungen, die sogar geeignet sind, den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu erfüllen.