Infothek Waffenrecht
Verhandlungstermin für Liste B in Aussicht gestellt
In der sog. Liste B werden die Regelungen zusammengefasst, die in den Landesverbänden abweichend zur Bundessportordnung geschossen werden.
Grundsätzlich müssen alle schießsportlichen Wettkämpfe aufgrund des Waffenrechts vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigt werden. Daher legt der DSB seit Jahren waffenrechtlich relevante Änderungen an der Liste B oder der Bundesportordnung dem BVA zur Genehmigung vor.
Letztmalig wurden die Änderungen der Liste B 2010 genehmigt, danach sah sich das BVA mangels "öffentlichen Interesses" nicht in der Lage, die Änderungen zu genehmigen. Hiergegen klagte der DSB.
Nun ist endlich ein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln auf den 13.02.2014 in Aussicht gestellt worden.