Infothek Waffenrecht
Verwaltungsvorschrift veröffentlicht
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5.3.2012 ist im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.3.2012 als Beilage veröffentlicht worden. Sie trat damit am 23.3.2012 in Kraft. Was lange währt wird endlich gut - so könnte man die lange Entstehungsgeschichte dieser Auslegungsregelungen zum Waffengesetz beschreiben.
Die WaffVwV enthält Auslegungsregelungen für das im Jahre 2003 (!) in Kraft getretene Waffengesetz mit seinen Änderungsgesetzen von 2008 und 2009. Das rund 60 Seiten umfassende Werk bietet nicht für die Waffenbehörden sondern auch für den Bürger Hilfen zur Auslegung des durch unbestimmte Rechtsbegriffe, Emessensentscheidungen und technische Sachverhalte gekennzeichneten Waffengesetzes.
Die neuen Regelungen lösen nicht alle Fragen, da sich Länder und Bund im Hinblick auf verschiedene Interessenlagen nicht in allen Zweifelsfragen auf einen gemeinsamen Nenner haben verständigen können. Die Vorschrift selbst lässt in vielen Fällen durch die Wortwahl "KANN" den Behörden weiterhin Spielraum für eigene Gesetzesauslegungen. Dennoch ist zu hoffen, dass der bisherige Wildwuchs an Behördenentscheidungen nun zu einer klaren Linie zurückfindet, denn grundsätzlich sind die Behörden an die Regelungen der Verwaltungsvorschrift gebunden. Die Verwaltungsvorschriften zu den neuen Vordrucken folgen später nach. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift kann unter diesem Link in voller Länge eingesehen werden.