Infothek Waffenrecht

Verwaltungsvorschriften

18.05.2012 10:31

Die Bundesregierung hat im Februar die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV) beschlossen. Die hierfür erforderliche Zustimmung des Bundesrates hat dieser in seiner Sitzung am 30. März 2012 ohne weitere Aussprache erteilt. Die Vordrucke sind an die Änderungen der waffenrechtlichen Vorschriften seit 2003 angepasst.

Es gibt sie wie bisher für den Erwerb von Schusswaffen allgemein (Grüne WBK) und für Sportschützen (Gelbe WBK) sowie für Waffensammler und Waffensachverständige (Rote WBK) und schließlich für den Erwerb von Munition den Munitionserwerbsschein. Neu ist der Vordruck der Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine und jagdliche Vereinigungen, mit der Möglichkeit, sechs verantwortliche Personen einzutragen. Das Inkrafttreten ist noch nicht bestimmt (voraussichtlich gegen Ende des Jahres). Unabhängig hiervon können die Waffenbehörden die noch vorhandenen alten Formulare weiter verwenden. Leider lässt die Drucksache die farbliche Gestaltung nicht erkennen.