Infothek Waffenrecht
Vollzugshinweise zum Waffenrecht des Bayerisches Staatsministerium des Innern
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zu den am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht Vollzugshinweise veröffentlicht. Diese sind für für die bayerischen Waffenbehörden bestimmt und geben hilfreiche Hinweise zur Auslegung und Anwendung der neuen Vorschriften.
Behörden anderer Länder sind hieran nicht gebunden, jedoch können diese Hinweise in Zweifelsfragen herangezogen werden.
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