Waffenrecht
Waffenrecht: DSB beantwortet umfangreichen Fragenkatalog
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat es sich - dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung entsprechend - zur Aufgabe gemacht, das Waffenrecht zu evaluieren. Nach Schritt eins, bei dem ca. 70 Verbände, Behörden und Organisationen im Oktober 2025 ihre fünf wichtigsten Themen eingebracht hatten, die es zu evaluieren gelte, folgte nun Teil zwei: die Beantwortung eines Fragebogens, der sich aus Teil eins ergeben hatte.

Und dieser Fragebogen hatte es in sich: 209 Fragen auf 35 Seiten wurden den betroffenen Institutionen, darunter der DSB, am 4. August zugesandt, die diese bis zum 30. September beantworten und zurückschicken sollten.<u5:p></u5:p>
Dies hat der DSB getan und das finale 105 Seiten umfassende Dokument (siehe Anhang) fristgerecht eingereicht. Dabei stimmte sich der DSB mit seinen Landesverbänden und Partnerverbänden ab, mit dem Anliegen, „im Sinne unserer Mitglieder praxisnahe Regelungen und Umsetzungen zu erzielen“, so Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht. <u5:p></u5:p>
Zentrales Ziel des DSB im Zuge der Evaluierung des Waffenrechts ist es, dieses zukünftig verhältnismäßiger, anwenderfreundlicher und praxisgerechter zu gestalten. Dazu verwies der DSB bei der Beantwortung konsequent auf seine Forderungen und Positionen aus der Stellungnahme vom Oktober 2025, in der die fünf Themenkomplexe Bedürfnisprinzip, Kontingentierung, Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung und Verhältnismäßigkeit benannt wurden. Gradmesser aus Sicht des DSB müssen dabei stets die tatsächlichen Auswirkungen einzelner rechtlicher Regelungen auf die öffentliche Sicherheit sein.<u5:p></u5:p>
Das BMI beabsichtigt, zu gegebener Zeit die eingegangenen Antworten auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Einen Hinweis auf den zeitlichen Fortgang der Evaluierung gibt das BMI nicht, angesichts des erwarteten Umfangs aller Antworten kann davon ausgegangen werden, dass die Auswertung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
