Waffenrecht
Waffenrecht: Evaluierung verzögert sich
Damit hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) nicht gerechnet! Ca. 70 Verbände, Behörden und Organisationen – darunter natürlich auch der Deutsche Schützenbund – waren der Einladung des BMI gefolgt und hatten sich mit Vorschlägen zur Evaluierung des Waffenrechts eingebracht. Aufgrund der Fülle der Rückmeldungen kann der avisierte Zeitplan vom BMI nicht eingehalten werden.

Eigentlich war geplant, dass bis Dezember 2025 alle eingegebenen Daten ausgewertet werden sollten, doch dieses Versprechen kann das BMI nicht einhalten: „Überrascht hat uns der Umfang der eingegangenen Rückmeldungen: Über die erwarteten (jeweils bis zu fünf) Themenmeldungen hinaus haben viele die Gelegenheit genutzt, bereits umfassende und zum Teil sehr detaillierte Stellungnahmen mit Vorschlägen für konkrete Rechtsänderungen, Praxisbeispielen und weiteren Forderungen einzureichen, die die Regelungsbereiche unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen betreffen. Zusammen liegen damit etliche hundert Seiten an Rückmeldungen vor“, schrieb das BMI an den DSB.
Der Deutsche Schützenbund hatte in seiner Stellungnahme fristgerecht folgende fünf Themenkomplexe genannt und ausführlich begründet:
- Bedürfnisprinzip
- Kontingentierung
- Rechtssicherheit
- Verwaltungsvereinfachung
- Verhältnismäßigkeit
Aufgrund der Fülle an Material dauert die Auswertung an und verschiebt sich die Vorbereitung der konkreten Evaluierungsfragen für die zweite Beteiligungsrunde, heißt es in dem Schreiben. Diese wird nun für den Sommer 2026 avisiert, ehe nach dem Austausch mit den Verbänden und Institutionen der Prozess der eigentlichen Novellierung startet, an dessen Ende ein neues Waffengesetz verabschiedet werden soll.
