Infothek Waffenrecht
Waffenrecht: Gebühr von 210 EUR für verdachtsunabhängige Waffenkontrolle zu hoch
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr in Höhe von 210 EUR herangezogen worden war (Az.: 5 K 2177/12).
Die Kammer erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 EUR für rechtswidrig.
Das Gericht hatte in zwei Verfahren mit rechtskräftigen Urteilen vom 20.09.2011 (Az.: 5 K 2953/11) und 06.12.2011 (Az.: 5 K 4898710) bereits entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen als solche rechtmäßig ist.
Die Höhe der in jenen Verfahren streitigen Gebühren (50 EUR bzw. 46,67 EUR) war vom Gericht rechtlich nicht beanstandet worden; sie war von den Klägern in jenen Verfahren – anders als im nun zu entscheidenden Fall – allerdings auch nicht in Frage gestellt worden.
Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner