Infothek Waffenrecht

Waffenrecht im Bundestags-Innenausschuss

27.03.2012 10:33

Am Mittwoch, 28.3.2012, berät der Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum einen über den von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes - Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (BT-Drucksache 17/7732) und zum anderen über Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" (BT-Drucksache 17/2130).

In dem Gesetzentwurf wird das Verbot von halbautomatischen Waffen gefordert, die den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen. Damit soll die von Bündnis 90/Die Grünen - als sie noch in der Regierung waren - selbst beschlossene Anscheinswaffenregelung des alten und zurecht gestrichenen § 37 WaffG a.F. wieder eingeführt werden. Hierfür beruft sich die Fraktion auf das Massaker von Utoya und zeigt mit dieser polemischen Verknüpfung des sportlichen Schießens mit solchen furchtbaren Vorkommnissen einmal mehr, dass es vorrangig darum geht, Sportschützen pauschal in die Ecke von Amokläufern zu stellen.

Mit dem zweiten Antrag - über den wir bereits 2010 berichtet hatten - wiederholt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auch die in verschiedenen Bundesländern erhobenen Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts.

So soll

  • 1. die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagt werden
  • 2. der Erwerb und Besitz von Sportwaffen an den Nachweis einer sicheren Lagerungsmöglichkeit für Munition und Waffen außerhalb der Wohnung gekoppelt werden,
  • 3. Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung verboten werden,
  • 4. Munition mit besonderer Durchschlagskraft - was auch immer die Fraktion darunter verstehen mag - verboten werden,
  • 5. eine generelle Begrenzung für den privaten Waffenbesitz eingeführt werden
  • 6. unverzüglich das in der EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG vorgesehene zentrale elektronische Waffenregister eingeführt werden - es tritt am 1.7.2012 in Kraft und wird in der gleichen Sitzung beraten - und schließlich
  • 7. für Kauf und Besitz von Schreckschuss-, Reizstopp- und Signalwaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins vorgesehen werden.

Schließlich sollen wegen der wegen der in Winnenden benutzten Tatwaffe alle halbautomatischen Waffen verboten werden. Zum gleichen Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung über eine Petition (17 (4) 424) beraten, deren Text noch nicht vorliegt. Ferner soll ein Beschluss zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gefasst werden.