Infothek Waffenrecht

Waffenrecht und Vereinte Nationen

23.08.2012 19:02

In den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen wird derzeit das Aktionsprogramm Kleinwaffen - UN Programme of Action on small arms and light weapons (PoA) - diskutiert. Als Kleinwaffen werden auch Jagd- und Sportwaffen eingestuft, so dass diese Diskussionen auch Sportschützen und Jäger betreffen.

Deren Interessen nimmt das World Forum on the Future of Sport Shooting Activities (WFSA) wahr, dessen Mitglied auch der Deutsche Schützenbund ist. Das WFSA ist eine sog. NGO, eine anerkannte Nicht-Regierungsorganisation mit dem Recht, zu diesem Themenbereich bei den Vereinten Nationen angehört zu werden. Eine Stellungnahme zu der Kleinwaffenproblematik hat Rechtsanwalt Thomas Mason abgegeben, die wir nachfolgend in einer übersetzten Fassung wiedergeben:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

mein Name ist Thomas Mason, Exekutivsekretär für Nord-, Mittel- und Südamerika des Weltschießsportforums WFSA. Beim WFSA handelt es sich um eine vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen anerkannte Nichtregierungsorganisation, die mehrere hundert Millionen Jäger und Sportschützen vertritt. Unsere Mitglieder haben seit 1995 an den Beratungen der Vereinten Nationen zum Themenbereich der Kleinwaffen teilgenommen. Tatsächlich, sehr geehrte Frau Präsidentin, hat unsere Beteiligung an diesem Thema vielen die Augen geöffnet, die heute in diesem Saal anwesend sind. Mit Nachdruck waren wir auf der Konferenz im Jahr 2001 vertreten, aus der dann das Kleinwaffen-Aktionsprogramm hervorging. Keiner kennt dieses Programm in seinen Details und politischen Nuancen besser als wir.

Aus dieser Überzeugung heraus möchte ich Ihnen eine Beobachtung mitteilen:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, diejenigen, die das UN-Kleinwaffen-Aktionsprogramm - dabei beziehe ich mich auf den Entwurf der Erklärung und den Entwurf des Umsetzungsplans - unterstützen, sind weiterhin dabei, einen fundamentalen Fehler zu begehen. Die meisten Teilnehmenden an dieser Konferenz, ja auch bei allen vorangegangenen Zusammenkünften, sind herausragende Redner. Leider können aber nur wenige gut zuhören. Frau Präsidentin, seit der Zeit unserer Beteiligung an diesem Thema baten wir die Vereinten Nationen, formal die Zulässigkeit der Jagd, des Schießsports und des legalen, zivilen Waffenbesitzes anzuerkennen. Dies ist nie erfolgt.

Frau Präsidentin, Zivilpersonen besitzen rechtmäßig 60% aller Kleinwaffen. Die Vereinten Nationen haben sich mit dieser Tatsache nie auseinander gesetzt. Rechtmäßig besessene Waffen sind nicht Teil des Problems. Es gibt nichts, ich wiederhole, nichts grundsätzlich Verwerfliches am zivilen Besitz von Waffen. Viele erachten dies sogar als Grundrecht, niemand sollte es für ein Problem halten. Solange dieser Zusammenhang in Verbindung mit dem UN-Kleinwaffenprogramm hergestellt wird, bleibt es bestenfalls eine lose Behauptung.

Wir, aus dem Kreis der Betroffenen bzw. der Anwender innerhalb der Zivilgesellschaft, möchten brauchbare und sachdienliche Lösungen für echte Probleme anbieten. Wir verfügen über Expertise auf dem Gebiet des Kennzeichnens und Nachverfolgens. Wir haben Vorschläge unterbreitet, um Zoll- sowie Ein-und Ausfuhrbestimmungen wirkungsvoller zu gestalten. Wir lehren und befürworten den sicheren Umgang mit Waffen. Das sind nur einige Punkte, die wir in das PoA-Kleinwaffenprogramm einbringen können, wenn man uns davon nicht ausschließt.

Frau Präsidentin, ich bitte Sie und die Versammlung nachdrücklich, den fundamentalen Fehler, der gegenwärtig dem UN-Programm zugrunde liegt, zu korriegieren, indem Sie im Konferenzbericht die Zulässigkeit des zivilen Waffenbesitzes anerkennen. Vielen Dank.