Waffenrecht

Waffenrecht: Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Aufstellung des BKA

19.05.2020 16:28

Mit dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG ändert sich bei bestimmten Bauteilen bei Schusswaffen auch deren rechtliche Einstufung. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, Fachliche Leitstelle des Nationalen Waffenregister, hierzu einen entsprechenden Leitfaden erstellt. Dieser beschreibt die jeweiligen Bauteile einschließlich der Änderungen und stellt diese anhand von Fotos dar.

Der Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz" erläutert für jedermann verständlich für verschiedene Waffentypen die einzelnen Waffenteile und beschreibt, welche als wesentlich nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz eingestuft werden. Obwohl nur ein kleiner Teil der hier beschriebenen Waffentypen als Sportgeräte in der Bundessportordnung des Deutschen Schützenbundes zugelassen sind, wird die gesamte Publikation der Vollständigkeit halber hier veröffentlicht.

Die Liste mag für die Landesverbände und ihre landesverbandlichen Wettbewerbe größere Bedeutung haben. 

Anhänge