Allgemeines
Widerspruch gegen erzwungene Aufnahme
Mit Beschluss des Landgerichts Mainz vom 7. Dezember 2012 ist der Deutsche Schützenbund verpflichtet worden, den im vergangenen Jahr neu gegründeten Sportschützenverband Rheinland-Pfalz (SSV-RLP) als vorläufiges Mitglied aufzunehmen. Der SSV-RLP besteht aus Vereinen, die zuvor dem Rheinischen Schützenbund angehört haben und aus diesem ausgetreten sind.
Der DSB hat nach eingehender Prüfung der Rechtslage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Dieser hat nunmehr das zulässige Rechtsmittel des Widerspruchs gegen diesen Beschluss eingelegt und dessen Aufhebung beantragt.
Das Landgericht Mainz wird entsprechend den Regelungen der Prozessordnung nun in absehbarer Zeit eine mündliche Verhandlung terminieren, zu der die Beteiligten geladen werden.