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DSB für Öffnung der Bogen- und Schießsportanlagen

12.05.2021 14:45

Die zunehmende Zahl an vollständig geimpften und genesenen Menschen, das flächendeckende Testen sowie das Abebben der Inzidenzen sind positive Zeichen in der noch immer andauernden Corona-Pandemie. Diese gilt es nun auch für den Sport umzusetzen und die Schieß- und Bogensportanlagen wieder zu öffnen.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist dabei die vom Bundesrat am 7. Mai im Eilverfahren beschlossene Verordnung, die Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit vorsieht. Die Verordnung ist bereits am 9. Mai 2021 in Kraft getreten und bedeutet für vollständig Geimpfte und Genesene, dass sie bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder auch die Sportausübung nicht mitzählen.

Unberührt bleiben zwar die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten, die neue Verordnung räumt nun aber die Möglichkeit ein – gerade für ältere Personengruppen, die mitunter schon durchgeimpft sind –, wieder in Trainingsgruppen sportlich aktiv zu werden.

Nun, da das Impfprogramm immer mehr die Bevölkerung durchdringt, ist auch eine gänzliche Öffnung unserer Sportstätten möglich!

Gerhard Furnier, DSB-Vizepräsident Sport

Der Bogen- und Schießsport ist prädestiniert dafür, auch in Corona-Zeiten Sport zu treiben. Es kann Abstand gehalten werden und einige Disziplinen finden unter freiem Himmel statt, argumentierte der DSB bereits frühzeitig in der Pandemie. „Nun, da das Impfprogramm immer mehr die Bevölkerung durchdringt, ist auch eine gänzliche Öffnung unserer Sportstätten möglich. Natürlich mit den Hygieneregeln und unter Einhaltung der Konzepte“, sagt Gerhard Furnier, DSB-Vizepräsident Sport. Er fordert, dass Sport für vollständig Geimpfte und Genesene, wie auch für negativ Getestete, vollumfänglich ermöglicht wird, ebenso wie mehr Sport im Freien, nicht nur für Kinder und Jugendliche.

Damit liegt der DSB auf einer Linie mit dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie den 16 Landessportbünden, die auf die positiven Werte des Sports setzen: „Nur durch die Öffnung kann die positive Wirkung des Sports zur physischen und psychischen Gesundheit sowie die gemeinschaftsstiftenden Sozialkontakte wieder zum Tragen kommen“, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Der Sport befindet sich dabei in engem Austausch mit der Sportministerkonferenz der Länder (SMK) dem Bundesministerium des Innern (BMI) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Mit der „Bundesnotbremse“ genannten Änderung des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes gelten aktuell folgende Regelungen, die von der SMK für den Bereich Sport (§ 28b Abs. 1, Nummer 6, IfSG) zusammengefasst wurden.

Bei einer Inzidenz von über 100 gilt in allen betroffenen Landkreisen und Städten:

  • Kinder (bis einschließlich 13 Jahren) dürfen in Gruppen bis fünf Personen unter Aufsicht eines Übungsleiters im Freien kontaktlos trainieren. Anleitungspersonen (= Übungsleiter, Trainer, Betreuer) müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
  • Im Erwachsenenbereich (ab 14 Jahre) ist der kontaktlose Sport einzeln, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt – dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen der Ausübung im Freien sowie auf ungedeckten und in gedeckten Anlagen. Wie oben bereits dargestellt, zählen vollständig Geimpfte und Genesene bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit.
  • Es wird keine Unterscheidung zwischen Training und Wettkampf gemacht, solange die kontaktlose Ausübung gewährleistet ist.

Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 regeln die verschiedenen Coronaschutzverordnungen der Länder die Bestimmungen. In den meisten Bundesländern gilt:

  • Kindertraining bis 20 Personen und zwei Übungsleiter
  • Erwachsenentraining mit maximal zwei Haushalten und nicht mehr als fünf Personen; auch hier zählen vollständig Geimpfte und Genesene nicht mit.

Mit den neuen Regelungen, die die aktuellen Corona-Verordnungen mit sich bringen, bietet sich den Vereinen zwar bereits teilweise die Möglichkeit, die Schießstände wieder zu öffnen und die Mitglieder können mit Einschränkungen wieder ihrem Hobby nachgehen und an Wettkämpfen wie dem „Meisterschützen 2021“, Die Finals und Ruhr Games oder den Deutschen Meisterschaften in München teilnehmen. Im Vergleich zu den Wochen des „Lock-Downs“ sind dies positive Signale bei der angestrebten Rückkehr des Schieß- und Bogensports und erste Lichtblicke, dass es insgesamt wieder aufwärts geht. Der „große Wurf“ für den Sport insgesamt fehlt allerdings noch.

Es ist bereits jetzt erkennbar, dass die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen für unsere Gesellschaft und vor allem für Kinder, Jugendliche, in Familien und auch für Ältere gravierend sein werden. Die über 14.000 Vereine im Deutschen Schützenbund können durch ihre Sportangebote dazu beitragen, diese Folgen zu reduzieren.

(DOSB/EB)