Anti-Doping
Fristablauf für Whereabouts-Meldung
Bis zum 25.09.2011 müssen die Sportler, die in ADAMS gemeldet sind, ihre Whereabouts-Meldungen für das 4. Quartal eingegeben und abgeschickt haben.
Sollte die Meldung nicht pünktlich oder vollständig bis zu diesem Termin bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) in ADAMS eingegangen sein, droht ein sogenannter Strike wegen eines Meldepflichtverstoßes.
![](https://www.dsb.de/typo3temp/assets/_processed_/e/9/csm_Adams_a39a86e212.jpg)
Drei Strikes führen zu einer Sanktion, die, unter Umständen, zu einem Jahr Sperre führen kann.
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Bericht: DSB
Bild: NADA