Anti-Doping

Fristablauf für Whereabouts-Meldung

23.09.2011 14:42

Bis zum 25.09.2011 müssen die Sportler, die in ADAMS gemeldet sind, ihre Whereabouts-Meldungen für das 4. Quartal eingegeben und abgeschickt haben.

Sollte die Meldung nicht pünktlich oder vollständig bis zu diesem Termin bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) in ADAMS eingegangen sein, droht ein sogenannter Strike wegen eines Meldepflichtverstoßes.

Drei Strikes führen zu einer Sanktion, die, unter Umständen, zu einem Jahr Sperre führen kann.

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Bericht: DSB

Bild: NADA