Infothek Waffenrecht

Liste B genehmigt

17.06.2016 17:00

Das Bundesverwaltungsamt hat mit Bescheid vom 07.06.2016 die Liste B auf dem Stand vom 17.12.2015 genehmigt.

 

In der Liste B werden alle waffenrechtlich relevanten Wettbewerbe der Landesverbände zusammengefasst, die von der Bundessportordnung abweichen. Neu Änderungen hierzu können von den Landesverbänden bis Mitte Oktober 2016 in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.

Die Liste B gilt jeweils nur für den Landesverband in dem der Wettbewerb beantragt wurde. Aus diesem Grunde sind die einzelnen Landesverbandslisten auch nur über die Internetseite der Landesverbände einzusehen.