Infothek Waffenrecht

Liste B genehmigt

23.02.2017 15:59

Das Bundesverwaltungsamt hat mit Bescheid vom 15.02.2017 die Liste B auf dem Stand vom 22.11.2016 genehmigt.

In der Liste B werden alle waffenrechtlich relevanten Wettbewerbe der Landesverbände zusammengefasst, die von der Bundessportordnung abweichen. Neu Änderungen hierzu können von den Landesverbänden bis Mitte Oktober 2017 in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.

Die Liste B gilt jeweils nur für den Landesverband in dem der Wettbewerb beantragt wurde. Aus diesem Grunde sind die einzelnen Landesverbandslisten auch nur über die Internetseite der Landesverbände einzusehen.