Waffenrecht
Neue Schießstandrichtlinien in Kraft getreten
Am 23. Oktober 2012 sind im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die vom Bundesministerium des Innern gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) bekannt gegeben worden. Die Schießstandrichtlinien sind ab dem Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger anzuwenden. Die bisher vom Deutschen Schützenbund erarbeiteten und herausgegebenen Schießstandrichtlinien haben seit diesem Tage keine Gültigkeit mehr.
Die Neuregelung des § 12 Abs. 3 bis 6 Allgemeine Waffengesetzverordnung ist mit der Waffenrechtsnovelle 2008 erfolgt. In der Folgezeit ist im Auftrag des BMI unter der Organisation der Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) ein Redaktionsstab zur Überarbeitung der bis dahin geltenden Schießstandrichtlinien gebildet worden. Diesem Redaktionsstab haben Vertreter des Verbandes unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS), des Bundesverbandes von Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen (BVSSV) sowie der Bundespolizei angehört.
Es erfolgte eine weitgehende Überarbeitung und Umstrukturierung der Vorschriften insbesondere auch im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit. Die redaktionellen Arbeiten wurde Anfang 2011 aufgenommen und im Juni 2012 abgeschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung der Schießstandrichtlinien wurden auch eine Anhörung der schießsportlichen und sonstigen betroffenen Verbände sowie der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden durchgeführt.
Die Richtlinien können auf der Homepage des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) als Druckversion oder als PDF-Datei sowie über diesen Link auf der Homepage des Deutschen Schützenbundes ebenfalls im PDF-Format heruntergeladen werden.
Bogensportplätze
Aufgrund verschiedener Nachfragen weisen wir darauf hin, dass die Schießstandrichtlinien nicht für die Anlegung und den Betrieb von Bogensportplätzen gelten. Hierfür sind allein die vom Deutschen Schützenbund und vom Deutschen Feldbogenverband beschlossenen Richtlinien (vgl. Link) maßgebend.