Waffenrecht

Neue waffenrechtliche Regelungen treten in Kraft

24.07.2009 14:56

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, dem 25.Juli 2009, in Kraft.

 

Ab diesem Zeitpunkt gilt für das Schießen mit großkalibrigen Waffen die neue Altersgrenze von 18 Jahren; ausgenommen sind Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen. Für den KK-Bereich ist zu beachten, dass für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) die Einverständniserklärung der Eltern nun bis zum 18. Lebensjahr reichen muss. 

Die Behörden können nun mit den Kontrollen der Aufbewahrung zu Hause beginnen. Wir nehmen dies zum Anlass, noch einmal daran zu erinnern, dass die Vorschriften über die Aufbewahrung von Waffen und Munition genauestens einzuhalten sind

Ferner können die Behörden nun auch nach Ablauf von drei Jahren - jederzeit - das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen; der bloße Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes reicht nicht mehr aus.

Für den Erwerb der dritten und weiteren Kurzwaffe muss nun ein Nachweis geführt werden, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat; ausreichend ist nicht die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften sondern eine über die Vereinsmeisterschaft hinausgehende Wettkampfteilnahme.

Wer seine Waffen und Munition vorsätzlich entgegen den Aufbewahrungsvorschriften verwahrtund dadurch die Gefahr verursacht, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Unbefugte Zugriff erlangen, kann künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Sollte jemand illegale Waffen besitzen, räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, diese bis zum Ende des Jahres 2009 ohne Bestrafung abzugeben (Amnestie wie 2003)

Die neuen verschärften Regelungen müssen ab sofort zur Vermeidung rechtlicher Nachteile (z.B. Entzug der Waffenbesitzkarte) von allen Sportschützen sorgfältig beachtet werden. Der Deutsche Schützenbund appelliert an alle seine Mitglieder, die waffenrechtlichen Verpflichtungen genau zu beachten und sich an die rechtlichen Regelungen zu halten.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie über diesen Link.