Waffenrecht

Waffenbesitzsteuer rechtswidrig, unverhältnismäßig und willkürlich

27.07.2010 08:53

Die Waffenbesitzsteuer, die nicht nur die Stadt Stuttgart einführen will, ist rechtswidrig, unverhältnismäßig und willkürlich. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens von Professor Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf, das der Deutsche Schützenbund gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht und dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten wurde gestern Nachmittag auf einer Pressekonferenz, an der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim (Foto links) teilnahm, im Hause des DJV in Bonn vorgestellt.

 

 Der Deutsche Schützenbund, der die Interessen seiner 1,45 Millionen Mitglieder in dieser Frage mit aller Entschiedenheit vertritt, sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass das von der Stadt Stuttgart angestrebte Ziel, den Jahrhunderte alten Schießsport zu strangulieren, nicht mit der Waffenbesitzsteuer erreicht werden kann. 

Die Verbände haben zu dem Thema die nachfolgende offizielle Presseerklärung abgegeben:  

Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

– Sportschießen ist olympisch / Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung – 

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachtens. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren. 

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnte man auch dazu übergehen, Tennisschläger oder Fußbälle zu besteuern. 

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet. 

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart, auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen. 

Das komplette Gutachten finden sie über diesen Link.