Sonstige Wettbewerbe
Ausschreibung
Mannschaftsmeldungen | bis 07.02.2025 | |||
Meldeadresse | dsbpokal(at)dsb.de | |||
Auslosung | 14.02.2025 | |||
Vorrunde | 03.03.2025-06.07.2025 | |||
K.O.-Runde | N.N. | |||
Finale (Luftgewehr/Luftpistole) | N.N. | |||
Finale (Luftgewehr-Auflage/Luftpistole-Auflage) | N.N. | |||
Siegerehrung | N.N. | |||
Verantwortung | N.N. |
Gruppeneinteilungen und Wettkampfpaarungen
1. Meldung
1.1 Die Vereine können für jeden der Pokal-Wettbewerbe eine beliebige Anzahl von Mannschaften an den Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) melden.
Die Meldung hat bis zum o.a. Datum per Formblatt an dsbpokal(at)dsb.de als E-Mail-Adresse zu erfolgen.
1.2 Vereinsangaben
Für jeden Mannschaftsführer sind folgende Angaben erforderlich: vollständiger Vereinsname, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Zustelladresse (kein Postfach), Telefon- und Mobilfunknummer (möglichst alle Angaben dienstlich und privat).
1.3 Startgeld
Startgeld = Reuegeld
Nach Bezahlung des Startgeldes in Höhe von 100,00 Euro je Mannschaft, sind die Vereine startberechtigt..
2. Programm
2.1. Wettbewerbe und Klassen
Der DSB-Pokal wird mit einem 40-Schuss-Programm Luftgewehr (Regel: 1.10 SpO) und Luftpistole (Regel: 2.10 SpO) sowie einem 30-Schuss-Programm Luftgewehr-Auflage (Regel: 1.11 SpO) und Luftpistol-Auflage (Regel 2.11 SpO) ausgetragen. Die Zehntelwertung kommt in den Disziplinen Luftgewehr-Auflage, Luftpistole-Auflage (Vorkampf und Finale) und in der Disziplin Luftgewehr nur beim Finale zur Anwendung.
2.2 Mannschaftsstärke Luftgewehr (8 Schützen)
2.3 Mannschaftsstärke Luftpistole (6 Schützen)
2.4 Mannschaftsstärke Luftgewehr-Auflage (8 Schützen):
2.5 Mannschaftsstärke Luftpistole-Auflage (6 Schützen):
2.6 Die Wettkampfklasse richtet sich nach dem Termin des Finals (SpO 0.7.1).
2.7 Klassenerklärungen nach Regel 0.7.1.1 SpO gelten auch für den DSB-Pokal.
3. Weitere Regelungen
3.1 Paraschützen können in der Wettkampfklasse, die ihrem Alter entspricht, mit den im Hilfsmittelausweis eingetragenen Hilfsmitteln (Federbock ist nicht erlaubt) eingesetzt werden. Die Stellungsbeschreibung nach Teil 1 der SpO ist zu beachten.
3.2 In der Disziplin Luftgewehr Auflage dürfen max. 3 Paraschützen, die im Hilfsmittelnachweis als Hilfsmittel den Hocker eingetragen haben, eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen 2 der insgesamt 8 Schützen im stehenden Anschlag am Wettkampf teilnehmen. In der Disziplin Luftpistole Auflage dürfen max. 2 Paraschützen, die im Hilfsmittelnachweis als Hilfsmittel den Hocker eingetragen haben, eingesetzt werden. Darüber hinaus muss 1 der insgesamt 6 Schützen im stehenden Anschlag am Wettkampf teilnehmen.
3.3 Bei jeder Begegnung können andere, noch nicht einer Mannschaft zugehörige Schützen, eingesetzt werden.
3.4 Beginnt ein Verein mit mehreren Mannschaften, sind die Schützen, einschließlich der Finalteilnahme, an ihre Mannschaft gebunden. Wenn ein Verein mehr als eine Mannschaft meldet, muss eine namentliche Meldung erfolgen. Scheidet eine Mannschaft aus, können Schützen der ausgeschiedenen Mannschaft in der/den noch am Wettkampf teilnehmenden Mannschaft(en) eingesetzt werden. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro pro Schütze.
4.Vereinszugehörigkeit
4.1 In den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole dürfen Schützen am DSB-Pokal nur für ihren Stammverein starten. Schützen, die auf dem Ausländerplatz in der 1.+2. Bundesliga schießen sind nicht startberechtigt! Sondervereinbarungen sind auf Antrag möglich.
In den Disziplinen Luftgewehr-Auflage und Luftpistole-Auflage dürfen Schützen auch für ihren Zweitverein am DSB-Pokal teilnehmen.
4.2 Die Schützen müssen bis zum Beginn der Vorrunde (s.o.) Mitglied des teilnehmenden Vereins sein.
4.3 Alle Schützen müssen ihren Wettkampfpass mit sich führen und beim Wettkampf vorlegen!
5.Austragung Vorrunde
5.1 Die Anzahl der Mannschaften pro Disziplin und Gruppe ergibt sich aus der Meldung der teilnehmenden Mannschaften. Nach Möglichkeit sollte die Größe der Gruppe 4 Mannschaften nicht überschreiten. Mit der Auslosung für die Gruppen wird das Heimrecht festgelegt. Die Auslosung erfolgt durch die Technische Kommission (TK) Sportschießen des DSB. Nach der Auslosung werden die Vereine per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Homepage des DSB über die Gruppenzusammensetzungen informiert.
5.2 Die Mannschaften schießen nach dem Auslosungsplan. Die Gruppenersten und -zweiten des Vorkampfes kommen in die K.O.- Runde. Diese werden nach dem Ergebnis der Vorrunden gelistet und wiederum nach dem Bundesligaschlüssel ausgelost.
6. Allgemeine Wettkampfregeln
6.1 Die Wettkämpfe werden in der Vorrunde als Fernwettkampf ausgetragen. Sollten die Vereine es wünschen, können diese auch als gemeinsamer Wettkampf auf einem Schießstand durchgeführt werden. Bei den weiteren Wettkämpfen sind direkte Begegnungen, soweit möglich, gewünscht.
6.2 Auch ein gemeinsamer Termin für alle Mannschaften einer Gruppe ist gestattet. Je nach Größe der Gruppen können Endtermine festgelegt werden, bis zu dem der jeweilige Wettkampf durchzuführen ist.
6.3 Bei den Wettkämpfen muss jeweils ein DSB-Kampfrichter mit mindestens B-Lizenz (Bayern C-Lizenz) anwesend sein. Der Kampfrichter darf nicht Mitglied eines beteiligten Vereins der betreffenden Paarung sein. Die Kostenerstattung obliegt den jeweiligen Vereinen. Der Kampfrichter ist für die korrekte Abwicklung des Wettkampfes und die Kontrolle der Startberechtigung der Starter einer Mannschaft verantwortlich.
6.4 Die Mannschaften haben geschlossen am jeweiligen Wettkampf teilzunehmen.
7. Scheiben und Auswertung
7.1 Wettkampfscheiben werden von den Vereinen selbst gestellt.
7.2 Die Auswertung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Schießens durch den Mannschaftsführer und dem Kampfrichter. Die Auswertung hat bei den Wettkampfscheiben generell mit zugelassenen elektronischen Auswertemaschinen zu erfolgen.
7.3 Wird der Wettkampf auf elektronischen Scheibenanlagen bestritten, muss auf den Kontrollausdrucken der Wettkampftermin, Ort, Name und Vorname des Schützen vermerkt sein. Diese Kontrollausdrucke sind von dem Mannschaftsführer und dem Kampfrichter abzuzeichnen.
7.4 Der Nachweis der geschossenen Resultate nach den Punkten 7.2 oder 7.3 ist bis zur Beendigung des Finals aufzubewahren.
7.5 Das Wettkampfergebnis ist auf der Blanko-Datei, die jedem teilnehmenden Verein per E-Mail zugesandt wird, festzuhalten. Diese Datei ist das Wettkampfprotokoll und muss spätestens am Tag nach dem Wettkampf als E-Mail dem DSB (dsbpokal(at)dsb.de) geschickt werden.
7.6 Auf dem Wettkampfprotokoll sind die Anschriften und Telefonnummern der Mannschaftsführer der beteiligten Vereine oder bei Fernwettkämpfen des Vertreters des gegnerischen Vereins bzw. des Kampfrichters anzugeben und auszudrucken. Jeder Verein erhält eine Ausfertigung des Wettkampfprotokolls. Bei Fernwettkämpfen ist die Mannschaft mit Heimrecht für die Weiterleitung verantwortlich.
8. Begegnungen
8.1 Die Begegnungen in der Gruppe werden nach Punkten gewertet. Die Siegermannschaft erhält 2 Punkte, bei Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
8.2 Bei Punktgleichstand in der Abschlusstabelle wird die höchste geschossene Gesamtringzahl aller Wettkämpfe gewertet. Ist diese gleich, entscheiden zuerst der direkte Vergleich und dann das Los.
9. Finale
9.1 Der DSB legt den Termin und den Ort des Finals fest. Findet sich zu Beginn des Finals kein Ausrichter, wird das Finale des DSB-Pokals nicht ausgetragen.
9.2 Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften am Finale wird anhand der gemeldeten Mannschaften
pro Disziplin durch die TK Sportschießen festgelegt. Das Finale in einer Disziplin wird nur dann durchgeführt, wenn mindestens drei Mannschaften am Finale teilnehmen.
9.3 Sofern der Ausrichter des Finals sich nicht über die Vor- bzw. K.O.-Runde in der jeweiligen Disziplin für das Finale qualifiziert hat, kann er pro Disziplin mit einer Mannschaft am Finale teilnehmen.
9.4 Zum Endkampf müssen mindestens folgende Stände zur Verfügung stehen:
Luftgewehr
Luftpistole
Luftgewehr-Auflage
Luftpistole-Auflage
Es darf nur auf DSB zugelassenen elektronischen Scheibenanlagen geschossen werden!
Eine Durchführung auf getrennten Schießständen, die in akzeptabler Entfernung zur Verfügung stehen, ist möglich. Ein offenes Training am Vortag muss angeboten werden.
Für die Auflage-Disziplinen stellt der Ausrichter entsprechende Auflage zur Verfügung.
9.5 Der Ausrichter des Finals stellt für jede Schießstätte einen Kampfrichter (mit DSB-Lizenz), einen Schießleiter und entsprechende Aufsichten zur Verfügung.
9.6 Die Einladung zum Finale erfolgt durch Anschreiben des DSB. Die teilnehmenden Vereine haben bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Finals die Teilnehmer an die o.a. E-Mail-Adresse zu melden.
9.7 Die Siegermannschaften des vorangegangenen DSB-Pokal-Finals sind verpflichtet, die Wanderpokale am Tag des Finals dem Ausrichter bereitzustellen.
10. Auszeichnungen
10.1 Mannschaftswertung:
Die drei siegreichen Mannschaften jeder Disziplin erhalten je einen Wanderpokal. Alle am DSB-Pokal teilgenommenen Schützen der drei besten Mannschaften im Finale, erhalten eine Medaille. Darüber hinaus erhalten alle teilnehmenden Mannschaften eine Urkunde.
Einzelwertung:
Die jeweils drei besten Schützen des Finals, je Disziplin, erhalten eine Medaille und eine Urkunde.
11. Einsprüche
11.1 Einsprüche im Vorkampf und der K.O.-Runde sind von der, die jeweiligen Paarungen betreffende Mannschaft, sofort anzumelden. Einsprüche anderer, am DSB-Pokal beteiligten Mannschaften, müssen spätestens zwei Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse beim DSB per E-Mail oder Fax vorliegen. Über den Einspruch entscheidet endgültig die TK Sportschießen.
11.2 Für Einsprüche und ihre Behandlung ist gleichzeitig eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten.
12. Sanktionen
12.1 Bei Verstößen bezüglich der Mannschaftsaufstellung und/oder der Klassenzugehörigkeit wird die betroffene Mannschaft für den betreffenden Wettkampf disqualifiziert.
12.2 Tritt eine Mannschaft zum Finale nicht an, wird der Verein mit einer Strafe von 200,00 Euro belegt.
13. Datenschutz
13.1 Mit der Anmeldung zum DSB-Pokal erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine für die Veranstaltung benötigten wettkampfrelevanten Daten (Name, Vorname, Vereinsname) und die im Wettkampf erzielten Einzelergebnisse zu organisatorischen und dokumentarischen Zwecken erfasst und in Papierlisten, Aushängen, Starterlisten, Ergebnislisten, Publikationen und im Internet/Social Media evtl. auch mit Fotos beim DSB sowie dessen Landesverbänden veröffentlicht werden, soweit der Teilnehmer diesem nicht widerspricht!
STAND: 07.11.2025