Waffenrecht
Waffenrecht: DSB benennt fünf Themenkomplexe zur Evaluierung
Nachdem das Bundesministerium des Innern (BMI) Anfang September die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Evaluierung des Waffenrechts gestartet hat, konnten nun u.a. die schießsporttreibenden Verbände ihre Eingaben machen. Fünf Punkte bzw. Themenkomplexe durfte der Deutsche Schützenbund – wie jeder andere Verband auch – bis zum 6. Oktober als Evaluierungsgenstände benennen.

Um sich diesbezüglich abzustimmen und auszutauschen, gab es im Vorfeld diverse Gespräche mit anderen Fachverbänden - vor allem der Kontakt und Austausch mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) und dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) war intensiv - sowie politischen Entscheidungsträgern. So kam es im September zum Zusammentreffen mit dem Parlamentskreis Schützenwesen (siehe Pressemeldung), und vor ca. zwei Wochen sprachen DSB und DJV diesbezüglich mit Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, und Dr. Kai Schollendorf, Leiter des Referats KM 5 im BMI (zuständig für Waffen- und Sprengstoffrecht) (siehe Pressemeldung).
Und natürlich wurde auch die Perspektive der Basis einbezogen. Dabei ging es im gegenwärtigen Stadium des Evaluierungsprozesses zunächst darum, wesentliche Themenbereiche bzw. Aspekte des Waffenrechts zu benennen und zu gewichten, die in die Evaluierung einbezogen werden sollen. Der DSB fragte diesbezüglich alle 20 Landesverbände ab, zudem flossen die diversen Zuschriften und Anmerkungen einzelner Mitglieder in die Meinungsbildung ein. Die verschiedenen Aussagen und Abfragen als Grundlage nehmend hat der DSB die fünf folgenden Themenkomplexe in aller Ausführlichkeit an das BMI in seiner Stellungnahme zur Evaluierung des Waffenrechts eingereicht:
- Bedürfnisprinzip
- Kontingentierung
- Rechtssicherheit
- Verwaltungsvereinfachung
- Verhältnismäßigkeit
„Es gab natürlich noch viele weitere Punkte, die an uns herangetragen wurden bzw. die auch von unserer Seite als änderungswürdig erachtet werden. Wir haben uns im Präsidium jedoch auf diese fünf Themenkomplexe geeinigt – wohlwissend, dass andere Verbände andere Bereiche thematisieren. Wir danken dem Bundesministerium des Innern für die Möglichkeit, uns einzubringen und setzen darauf, dass das Waffenrecht nun wirklich umfassend evaluiert und anschließend zum Besseren geändert wird“, so Walter Wolpert, DSB-Vizepräsident Recht.

Den Deutschen Schützenbund und die Bundesregierung eint dabei die Meinung und das Ziel, dass keine Extremisten, Kriminelle oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen Waffen besitzen dürfen. Es gilt jedoch eine Balance zu halten zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und dem Recht des Individuums, im strengen rechtlichen Rahmen des Waffenrechts Waffen zu besitzen und diese dem sportlichen Regelwerk folgend zu nutzen.
Deswegen begrüßt der Deutsche Schützenbund diese Evaluierung und appelliert außerdem an die politischen Entscheidungsträger, im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eine Auswertung zu erstellen, ob schwere Straftaten mit legalen oder illegalen Waffen begangen wurden. Denn diese ist als Grundlage für eine Evaluierung des Waffenrechts dringend vonnöten, um dann nach der eingehenden Analyse der Eingaben ein Waffenrecht zu schaffen, das anwenderfreundlich, praktikabel und schlanker ist. Dabei umfasst das Waffenrecht aus Sicht des DSB nicht nur das Waffengesetz, sondern auch nachgeordnete gesetzliche Regelungen wie die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) das Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie die Schießstandrichtlinien.
Das weitere Vorgehen der Evaluierung und Neufassung des Waffenrechts sieht folgendermaßen aus: Nach der Eingabe der Verbände und weiterer Institutionen zu den Themen, die es prioritär zu evaluieren gilt, werden durch das BMI die Evaluierungsinstrumente erstellt und der entsprechende Fragebogen an die Verbände verschickt. Bis Ende Dezember dieses Jahres sollen die eingegebenen Daten ausgewertet werden, dann gibt es nochmals einen Austausch mit den verschiedenen Verbänden und Institutionen, ehe dann der Prozess der eigentlichen Novellierung startet, an dessen Ende ein neues Waffengesetz verabschiedet werden soll.
Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes zur Evaluation des Waffenrechts befindet sich im Anhang. Der DSB wird sich weiterhin mit den anderen Fachverbänden austauschen und sich im weiteren Verfahren mit Nachdruck für die Rechte seiner Mitglieder einsetzen.