Infothek Waffenrecht, 03.02.2017
Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25. Januar, den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Dieser hat nun – wegen der von der Bundesregierung dargelegten besonderen Eilbedürftigkeit – drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Nach Ablauf dieser Frist, die um weitere 3 Wochen verlängert werden kann, ist die Bundesregierung berechtigt, den Gesetzentwurf dem Bundestag zuzuleiten.
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