Deutsche Meisterschaften

Richtlinien und Hinweise

Allgemeine Richtlinien und besondere Hinweise zu den Ausschreibungen

  • Startgeld = Reuegeld. Das Startgeld für die Teilnahme an Veranstaltungen ist von den Landesverbänden unmittelbar nach dem Eingang der Startgeldrechnung an den Deutschen Schützenbund zu überweisen (Volksbank Wiesbaden, IBAN: DE04 5109 0000 0008 8088 05, BIC: WIBADE5W).
  • Zur Kontrolle ist bei allen Starts ab der Juniorenklasse II, ein amtlicher Personalausweis oder ein Reisepass mitzuführen. Im Lichtbildausweis muss die Nationalität erkennbar sein. Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Teilnahmeberechtigt für die Wettbewerbe des Deutschen Schützenbundes ist jedes Mitglied des Deutschen Schützenbundes, sofern die jeweiligen sportlichen Qualifikationskriterien erfüllt sind, das Startgeld gezahlt ist und keine vom Teilnehmer selbst zu verantwortenden persönlichen Ausschließungsgründe wie z.B. die beabsichtigte Nutzung unzulässiger Waffen, Munition oder Einkleidung, eine Anti-Doping Sperre oder ein Hausverbot für den Wettkampf ausrichtenden Stand dem Start entgegenstehen.
  • Die Kontrolle der Sportwaffen, Geräte und Ausrüstungen findet unmittelbar nach dem Wettkampf statt. Die Sportler werden ausgelost. Auf Veranlassung können die Kontrollen während und vor dem Wettkampf durchgeführt werden.
  • Der Schütze ist für seine Druckluft- oder Gaskartusche allein verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluft- und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand stichprobenweise überprüft.
  • Jeder Sportler nimmt bei Wettkämpfen auf eigene Gefahr teil. Der DSB stellt ausschließlich eine subsidiäre Deckung im Versicherungsfall.
  • Jeder Schütze unterwirft sich durch die Meldung zur oder durch die Teilnahme an einem Wettbewerb dem gesamten Regelwerk des DSB, insbesondere der Satzung und den darin enthaltenen Antidopingbestimmungen, der Sportordnung, der Strafgewalt sowie der Verbandsgerichtsbarkeit des DSB oder einer gegebenenfalls durch die DSB-Satzung vorgeschriebenen anderen Gerichtsbarkeit. Er ist für die rechtzeitige Beantragung von eventuell nötigen Ausnahmegenehmigungen bei der NADA (www.nada.de) selbst verantwortlich, sofern er Substanzen einnehmen muss, deren Einnahme durch die aktuelle Verbotsliste nicht erlaubt ist.
  • Die Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes regelt alle nicht besonders aufgeführte Punkte der Ausschreibungen aus sportlicher Sicht.
  • Die Einsprüche/Proteste sind gemäß Sportordnung einzureichen.
  • Kampf- und Berufungskampfgericht (Jurys) werden vom Deutschen Schützenbund bestimmt.
  • Mit der Meldung zu einer Veranstaltung des DSB wird ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem DSB geschlossen. Dieser umfasst das Recht des DSB aus organisatorischen Gründen die wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten (Name, Vereinsname, Verbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer, Startzeit, Start- und Ergebnisliste) zu verarbeiten und zu veröffentlichen. Der Deutsche Schützenbund hat insbesondere darüberhinausgehend ein berechtigtes Interesse, die Ergebnisse des Wettbewerbs sowie Bilder und Bewegtbilder zur Dokumentation des Wettbewerbs und zur öffentlichen Darstellung des Sports in seinen Medien (Verbandszeitung, Internet und den sozialen Medien) zu veröffentlichen. Dieses berechtigte Interesse haben auch die Untergliederungen des DSB.
  • Sollten diesem berechtigten Interesse eigene Interessen des Betroffenen entgegenstehen, dann wird mittels Güterabwägung entschieden, welches Interesse überwiegt.
    Der Teilnehmer stimmt außerdem mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung zu, dass seine Daten im Falle eines Anti-Doping Verstoßes an die im Rahmen der Ermittlung und Bestrafung einbezogenen innverbandlichen Institutionen (Kontrollausschuss, DSB-Gerichtsbarkeit) als auch DIS-Schiedsgerichtsbarkeit, die betroffenen internationalen Verbände, NADA, WADA und CAS sowie an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
  • Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • Es gilt die aktuelle Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.

Hans-Heinrich von Schönfels Gerhard Furnier Stefan Rinke
Präsident Vizepräsident Sport Vizepräsident Jugend

STAND: 04.01.2024