Sonstige Wettbewerbe

DSB-Pokal

Ausschreibung

Mannschaftsmeldungenbis 05.02.2027
Meldeadressedsbpokal(at)dsb.de
Vorrunde01.03.-04.07.2027
K.O.-Rundebei Bedarf
Ausrichter DSB-Pokal-FinaleSt. Hub. SBr Bad Godesberg 1850 e.V
Friesdorfer Straße 242a
53175 Bonn (Bad Godesberg)
Finale
  • Luftgewehr (Meyton)
  • Luftgewehr - Auflage (Meyton)
Samstag, 18.09.2027
Sporthalle in Bonn

Finale

  • Luftpistole (Meyton)
  • Luftpistole - Auflage (Meyton)

Samstag, 18.09.2027
Sportschützen Ännchen 1957 Bad Godesberg e.V.
Friesdorfer Str. 244a
53175 Bonn

Abendveranstaltung einschließlich SiegerehrungSamstag, 18.09.2027
Halle des Karnevalvereins Fidele Burggrafen 1937 e.V.
Friesdorfer Str. 242B
53175 Bonn-Bad Godesberg

Zeitplan

  • Freitag, 17.09.2027
    Trainingsmöglichkeit: alle Disziplinen
  • Samstag, 18.09.2027

    DSB-Pokal-Finale: alle Disziplinen
    anschließend Gesellschaftsabend (mit Essen und Siegerehrung)

Gruppeneinteilungen, Wettkampfpaarungen und Ergebnisse

1. Meldung
1.1 Die Vereine können für jede Disziplin eine beliebige Anzahl von Mannschaften an den Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) melden.
Die Meldung ist bis zum oben genannten Termin unter Verwendung des entsprechenden Formblatts an die oben genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln.
1.2 Vereinsangaben 
Für jeden Mannschaftsführer sind folgende Angaben erforderlich: vollständiger Vereinsname, Ansprechpartner, Zustelladresse (kein Postfach), E-Mail-Adresse, Telefon- und Mobilfunknummer.
1.3 Startgeld
Startgeld = Reuegeld
Nach Zahlung des Startgeldes in Höhe von 100,00 Euro je Mannschaft sind die Vereine startberechtigt. Der Ausrichter des DSB-Pokalfinals ist von der Zahlung des Startgeldes befreit.

2. Programm
2.1. Wettbewerbe und Klassen
Der DSB-Pokal wird mit einem 40-Schuss-Programm Luftgewehr (Regel: 1.10 SpO) und Luftpistole (Regel: 2.10 SpO) sowie einem 30-Schuss-Programm Luftgewehr-Auflage (Regel: 1.11 SpO) und Luftpistol-Auflage (Regel 2.11 SpO) ausgetragen. Die Zehntelwertung kommt in den Disziplinen Luftgewehr-Auflage, Luftpistole-Auflage (Vorkampf und Finale) und in der Disziplin Luftgewehr nur beim Finale zur Anwendung.
2.2 Mannschaftsstärke Luftgewehr (8 Schützen)

  • 1 Schütze m/w/d < 21 Jahre
  • 1 Schütze Herren/Damen I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen III/IV/V
     
  • Rest beliebig
  • die Schülerklasse ist nicht startberechtigt
  • mindestens 1 männlicher Teilnehmer/1 weibliche Teilnehmerin

2.3 Mannschaftsstärke Luftpistole (6 Schützen)

  • 1 Schütze m/w/d < 21 Jahre
  • 1 Schütze Herren/Damen I/II
  • 1 Schütze Herren/Damen III/IV/V
     
  • Rest beliebig
  • die Schülerklasse ist nicht startberechtigt
  • mindestens 1 männlicher Teilnehmer/1 weibliche Teilnehmerin

2.4 Mannschaftsstärke Luftgewehr-Auflage (8 Schützen):

  • 2 Schütze Senioren I/II
  • 2 Schütze Senioren III/IV/V/VI
     
  • Rest beliebig
  • die Herren/Damen I + II sind nicht startberechtigt
  • mindestens 1 männlicher Teilnehmer/1 weibliche Teilnehmerin

2.5 Mannschaftsstärke Luftpistole-Auflage (6 Schützen):

  • 1 Schütze Senioren I/II
  • 1 Schütze Senioren III/IV/V/VI
      
  • Rest beliebig
  • die Herren/Damen I + II sind nicht startberechtigt
  • mindestens 1 männlicher Teilnehmer/1 weibliche Teilnehmerin

2.6 Die Wettkampfklasse richtet sich nach dem Termin des Finals (SpO 0.7.1).
2.7 Klassenerklärungen nach Regel 0.7.1.1 SpO gelten auch für den DSB-Pokal.

3. Weitere Regelungen
3.1 Paraschützen können in der Wettkampfklasse, die ihrem Alter entspricht, mit den im Hilfsmittelausweis eingetragenen Hilfsmitteln (Federbock ist nicht erlaubt) eingesetzt werden. Die Stellungsbeschreibung nach Teil 1 der SpO ist zu beachten.
3.2 In der Disziplin Luftgewehr-Auflage dürfen max. 3 Paraschützen, die im Hilfsmittelnachweis als Hilfsmittel den Hocker bzw. im Schwerbehindertenausweis ein G/aG eingetragen haben, eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen 2 der insgesamt 8 Schützen im stehenden Anschlag am Wettkampf teilnehmen.
In der Disziplin Luftpistole-Auflage dürfen max. 2 Paraschützen, die im Hilfsmittelnachweis als Hilfsmittel den Hocker bzw. im Schwerbehindertenausweis ein G/aG, eingesetzt werden. Darüber hinaus muss 1 der insgesamt 6 Schützen im stehenden Anschlag am Wettkampf teilnehmen.
3.3 Bei jeder Begegnung können andere, noch nicht einer Mannschaft zugehörige Schützen, eingesetzt werden.
3.4 Beginnt ein Verein mit mehreren Mannschaften, sind die Schützen, einschließlich der Finalteilnahme, an ihre Mannschaft gebunden. Wenn ein Verein mehr als eine Mannschaft meldet, muss eine namentliche Meldung erfolgen. Scheidet eine Mannschaft aus, können Schützen der ausgeschiedenen Mannschaft in der/den noch am Wettkampf teilnehmenden Mannschaft(en) eingesetzt werden. Die Ummeldegebühr beträgt 10,00 Euro pro Schütze.

4.Vereinszugehörigkeit
4.1 In den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole dürfen Schützen am DSB-Pokal nur für ihren Stammverein starten. Schützen, die auf dem Ausländerplatz in der 1.+2.Bundesliga schießen sind nicht startberechtigt! 
In den Disziplinen Luftgewehr-Auflage und Luftpistole-Auflage dürfen Schützen auch für ihren Zweitverein am DSB-Pokal teilnehmen.
4.2 Die Schützen müssen bis zum Beginn der Vorrunde (s.o.) Mitglied des teilnehmenden Vereins sein.
4.3 Alle Schützen müssen ihren Wettkampfpass mit sich führen und beim Wettkampf vorlegen!

5.Austragung Vorrunde
5.1 Die Anzahl der Mannschaften pro Disziplin und Gruppe richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften. Nach Möglichkeit sollte eine Gruppe nicht mehr als vier Mannschaften umfassen. Mit der Auslosung der Gruppen wird zugleich das Heimrecht festgelegt. Nach erfolgter Auslosung werden die Vereine per E-Mail sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage des DSB über die Zusammensetzung der Gruppen informiert.
5.2 Die Mannschaften schießen nach dem Auslosungsplan. Die Gruppenersten und -zweiten des Vorkampfes kommen in die K.O.- Runde. Diese werden nach dem Ergebnis der Vorrunden gelistet und wiederum nach dem Bundesligaschlüssel ausgelost.

6. Allgemeine Wettkampfregeln
6.1 Die Wettkämpfe der Vorrunde werden grundsätzlich als Fernwettkämpfe ausgetragen. Der jeweilige Wettkampf ist von beiden Mannschaften am selben Tag durchzuführen. Auf Wunsch der beteiligten Vereine kann der Wettkampf auch als gemeinsame Begegnung auf einem Schießstand ausgetragen werden. Bei den weiteren Wettkämpfen sind direkte Begegnungen der Mannschaften anzustreben, sofern dies organisatorisch möglich ist.
6.2 Ein gemeinsamer Wettkampftermin für alle Mannschaften einer Gruppe ist ebenfalls zulässig. Abhängig von der Größe der Gruppen können Endtermine festgelegt werden, bis zu denen die jeweiligen Wettkämpfe durchzuführen sind. 
6.3 Bei jedem Wettkampf muss ein DSB-Kampfrichter mit mindestens B-Lizenz anwesend sein. Der Kampfrichter darf keinem der an der jeweiligen Begegnung beteiligten Vereine angehören.
Die Kostenerstattung für den Kampfrichtereinsatz obliegt den jeweils beteiligten Vereinen. Der Kampfrichter ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes sowie für die Kontrolle der Startberechtigung der eingesetzten Schützen verantwortlich.
6.4 Die Mannschaften haben geschlossen am jeweiligen Wettkampf teilzunehmen.

7. Scheiben und Auswertung
7.1 Wettkampfscheiben werden von den Vereinen selbst gestellt.
7.2 Die Auswertung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Schießens durch den Mannschaftsführer und dem Kampfrichter. Die Auswertung hat bei den Wettkampfscheiben generell mit zugelassenen elektronischen Auswertemaschinen zu erfolgen.
7.3 Wird der Wettkampf auf elektronischen Scheibenanlagen bestritten, muss auf den Kontrollausdrucken der Wettkampftermin, Ort, Name und Vorname des Schützen vermerkt sein. Diese Kontrollausdrucke sind von dem Mannschaftsführer und dem Kampfrichter abzuzeichnen.
7.4 Der Nachweis der geschossenen Resultate nach den Punkten 7.2 oder 7.3 ist bis zur Beendigung des Finals aufzubewahren.
7.5 Das Wettkampfergebnis ist auf der Blanko-Datei, die jedem teilnehmenden Verein per E-Mail zugesandt wird, festzuhalten. Diese Datei ist das Wettkampfprotokoll und muss spätestens am Tag nach dem Wettkampf als E-Mail dem DSB (dsbpokal(at)dsb.de) geschickt werden.
7.6 Auf dem Wettkampfprotokoll sind der Name und die telefonische Erreichbarkeit des Mannschaftsführers sowie des eingesetzten Kampfrichters anzugeben.
Jeder beteiligte Verein erhält eine Ausfertigung des Wettkampfprotokolls. Bei Fernwettkämpfen ist die Mannschaft mit Heimrecht für die Weiterleitung des Wettkampfprotokolls verantwortlich.

8. Begegnungen
8.1 Die Begegnungen in der Gruppe werden nach Punkten gewertet. Die Siegermannschaft erhält 2 Punkte, bei Unentschieden erhält jede Mannschaft einen Punkt.
8.2 Bei Punktgleichstand in der Abschlusstabelle wird die höchste geschossene Gesamtringzahl aller Wettkämpfe gewertet. Ist diese gleich, entscheiden zuerst der direkte Vergleich und dann das Los.
8.3 Sofern Endtermine gemäß Punkt 7.2. festgelegt werden und eine Mannschaft tritt nicht an, wird der Wettkampf für diese Mannschaft mit 0 : 2 Punkten gewertet.

9. Finale
9.1 Der DSB legt den Termin und den Ort des Finals fest. Findet sich zu Beginn des Finals kein Ausrichter, wird das Finale des DSB-Pokals nicht ausgetragen.
9.2 Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften am Finale wird anhand der gemeldeten Mannschaften
pro Disziplin durch die TK Sportschießen festgelegt. Das Finale in einer Disziplin wird nur dann durchgeführt, wenn mindestens drei Mannschaften am Finale teilnehmen.
9.3 Sofern sich der Ausrichter des Finales als Teilnehmer der Vor- bzw. K.O.-Runde in der jeweiligen Disziplin nicht für das Finale qualifiziert hat, ist er dennoch berechtigt, pro Disziplin mit einer Mannschaft am Finale teilzunehmen. Wird das Finale von zwei Vereinen ausgerichtet, können beide Vereine von dieser Regelung Gebrauch machen. Die Bildung gemischter Mannschaften aus Schützen beider Vereine ist dabei nicht zulässig.
9.4 Für das Finale müssen mindestens folgende Stände zur Verfügung stehen:
Luftgewehr

  • 8 Mannschaften à 8 Schützen ergibt 64 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftpistole

  • 8 Mannschaften à 6 Schützen ergibt 48 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftgewehr-Auflage

  • 8 Mannschaften à 8 Schützen ergibt 64 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgänge aufgeteilt werden

Luftpistole-Auflage

  • 8 Mannschaften à 6 Schützen ergibt 48 Stände
  • die Stände können in max. 4 Durchgängen aufgeteilt werden

Es darf nur auf DSB zugelassenen elektronischen Scheibenanlagen geschossen werden!
Eine Durchführung auf getrennten Schießständen, die in akzeptabler Entfernung zur Verfügung stehen, ist möglich. Ein offenes Training am Vortag muss angeboten werden.
Für die Auflage-Disziplinen stellt der Ausrichter entsprechende Auflage zur Verfügung.
9.5 Der Ausrichter des Finals stellt für jede Schießstätte einen Kampfrichter (mit DSB-Lizenz), einen Schießleiter und entsprechende Aufsichten zur Verfügung.
9.6 Die Einladung zum Finale erfolgt durch Anschreiben des DSB. Die teilnehmenden Vereine haben bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Finals die Teilnehmer an die o.a. E-Mail-Adresse zu melden.
9.7 Die Siegermannschaften des vorangegangenen DSB-Pokal-Finals sind verpflichtet, die Wanderpokale mit einer entsprechenden Gravur zu versehen und spätestens am Tag des Finals dem Ausrichter zur Verfügung zu stellen.

10. Auszeichnungen
10.1 Mannschaftswertung:
Die drei siegreichen Mannschaften jeder Disziplin erhalten je einen Wanderpokal. Alle am DSB-Pokal teilgenommenen Schützen der drei besten Mannschaften im Finale, erhalten eine Medaille. Darüber hinaus erhalten alle teilnehmenden Mannschaften eine Urkunde.

Einzelwertung:
Die jeweils drei besten Schützen des Finals, je Disziplin, erhalten eine Medaille und eine Urkunde.

11. Einsprüche
11.1 Einsprüche und Berufungen im Vorkampf sowie beim DSB-Pokalfinale sind gemäß den Bestimmungen der jeweils gültigen Sportordnung (SpO) einzulegen und zu behandeln. Das Kampfgericht sowie die Berufungsjury werden von der Technischen Kommission (TK) Sportschießen eingesetzt.
11.2 Für jeden Einspruch und jede Berufung ist bei deren Einlegung, entgegen der SpO, eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten.

12. Sanktionen
12.1 Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Mannschaftszusammenstellung und/oder der Klassenzugehörigkeit wird die betroffene Mannschaft für den jeweiligen Wettkampf disqualifiziert!
12.2 Tritt eine Mannschaft zum Finale nicht an, wird der Verein mit einer Strafe von 200,00 Euro belegt.

13. Datenschutz
13.1 Mit der Anmeldung zum DSB-Pokal erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen wettkampfrelevanten Daten (Name, Vorname, Vereinsname) sowie die im Wettkampf erzielten Einzelergebnisse zu organisatorischen und dokumentarischen Zwecken erfasst und verarbeitet werden. Die Daten können in Papierlisten, Aushängen, Starter- und Ergebnislisten, Publikationen sowie im Internet und in den sozialen Medien des DSB und seiner Landesverbände veröffentlicht werden. Dies kann gegebenenfalls auch die Veröffentlichung von Fotos umfassen. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten und Fotos schriftlich widersprechen!

14. Sonstiges
14.1 
Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten!

STAND: 03.11.2026