Anti-Doping, 18.10.2011
Wenn ATP-Athleten die Kontaktdaten ändern
Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) müssen keine Angaben in ADAMS hinterlegen, sind aber dazu verpflichtet, zu Beginn des Testpool-Jahres das Athleten-Meldeformular auszufüllen und der NADA zuzusenden. Bei Änderungen, seien es die Heimatadresse, die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) oder der Trainingsplan, müssen ATP-Athleten diese der NADA unverzüglich mitteilen. Dafür sollte ein neues Athleten-Meldeformular mit den aktualisierten Daten eingesendet werden.
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