Allgemeines, 10.07.2019

Bundestag beschließt neue Obergrenze für Datenschutzbeauftragte

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. Juni den Schwellenwert für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Vereinen verdoppelt. Statt bisher 10 müssen sich künftig „in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“, damit laut Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. Weiterlesen

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