Anti-Doping

Informationen

Informationen der NADA

Für unsere Breitensportler sind weitere Informationen der NADA im Kampf gegen Doping wichtig. Diese sollen zukünftig auf dieser Seite kommuniziert werden.

Attestregelung

Ab dem 1. Januar 2023 wird die bisher gültige Attest-Regelung der NADA für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten durch die Regelung des International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE) der WADA ersetzt. Alle Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören und verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, müssen ab dem 1. Januar 2023 nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Die alleinige Vorlage eines fachärztlichen Attests ist nicht mehr ausreichend.

Wichtig: Die Beantragung einer TUE von Athletinnen oder Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören ist erst nach einer Dopingkontrolle notwendig. Die Athletinnen und Athleten werden in diesen Fällen persönlich von der NADA kontaktiert und zur Beantragung einer TUE aufgefordert. Im Vorhinein ist keine Antragstellung notwendig. Sobald zusätzliche Schritte der betroffenen Athletinnen und Athleten notwendig sind, wird die NADA unmittelbar Kontakt aufnehmen und umfassend informieren.

Das Prozedere hierfür erfolgt nach dem Standard für medizinische Ausnahmengenehmigungen (SfMA) der NADA. Dieser ist für die nun neu eingeführten (nachträglichen) TUE-Verfahren für Nicht-Testpoolathleten unmittelbar anwendbar und bindend.