Bei den kommenden Olympischen Spielen 2024 in Paris starten erneut Athleten aus aller Welt in 15 Wettbewerben der ISSF (Internationaler Schießsportverband). Ein Quotenplatzsystem regelt die Vergabe der Startplätze.
Quotenplätze
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat eine Gesamtquote von 340 (ISSF) Athleten für die Teilnahme bei den Olympischen Spielen 2024 genehmigt.
Qualifikationsverfahren
Die Auswahl der Schützen wird nach folgendem Qualifikationsverfahren durchgeführt:
Ein Quotenplatz ist ein Startplatz für die Olympischen Spiele. Jeder Athlet, der einen Wettkampf in einem der Qualifikationswettbewerbe gewinnt oder eine der entsprechenden Platzierungen erreicht, erwirbt für seine Nation einen Startplatz bei den kommenden Olympischen Spielen.
Quotenplätze werden während einer definierten Qualifikationsstrecke bei festgelegten internationalen ISSF-Wettbewerben vergeben. Nur dort können die Plätze, die zum Start im jeweiligen Wettbewerb bei dein Olympischen Spielen berechtigt, errungen werden.
Die Quotenplätze werden den Mitgliedsverbänden gewährt und nicht den Athleten, die sie errungen haben.
Die Ausnahme bilden die Quotenplätze, die über das „Qualification Ranking for the Olympic Games (QROG), errungen werden. Dies sind namensgebundene Quotenplätze und können nicht getauscht werden.
Ein Athlet kann für seine Nation nur einen Quotenplatz in einem olympischen ISSF-Einzelwettbewerb für Olympische Spiele erringen. In den olympischen ISSF-Mixed-Wettbewerben können keine Quotenplätze gewonnen werden.
Erreicht ein Athlet eine Platzierung, die zum Gewinn eines Quotenplatzes berechtigen und hat dieser Athlet bereits einen solchen für seine Nation errungen, so wird dieser Quotenplatz dem nächstplatzierten Athleten und somit dessen Nation (sofern diese nicht bereits zwei, und somit die max. Anzahl an Startern einer Nation in einem Wettbewerb erreicht hat) zugesprochen.
Nominierung
Bei Multisport-Events wie den Olympischen Spielen liegt das abschließende Nominierungsrecht beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Dieser nominiert namentlich die Athleten und ist für die sportliche Meldung in den jeweiligen Wettbewerben verantwortlich.
Basis für die Entscheidung des DOSB bildet der Nominierungsvorschlag des Bundesausschuss Spitzensport des Deutschen Schützenbundes.