Infothek Waffenrecht, 23.11.2016
Anhörung im Innenausschuss
Im September hatte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einen Antrag in den Bundestag eingebracht „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“, den der Bundestag mit Beschluss vom 22. September 2017 an den Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen hat.
Dieser Antrag stellt die schon seit Jahren üblichen Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts, weil die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo“ und die Morde in München sowie die „hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa mit Schusswaffen“ Handlungsbedarf aufzeigten.
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