Infothek Waffenrecht, 10.11.2016
Ausbildung zum Schießstandsachverständigen
Mit der Neuregelung der Überprüfung von Schießstätten nach § 12 AWaffV wurde als anerkannter Schießstandsachverständiger neben polizeilich und militärisch ausgebildeten Sachverständigen nur noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Schießstandsachverständiger, der auf der Grundlage der Schießstandrichtlinien ausgebildet wurde, zugelassen. Eine Übergangsfrist für die bisherigen anerkannten Schießstandsachverständigen lief zum 31.12.2014 aus. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 23.7.2012 Schießstandrichtlinien herausgegeben (in Kraft mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 23.10.2012), die die bisherigen vom DSB erstellten Richtlinien abgelöst haben.
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