Infothek Waffenrecht, 14.06.2013
Normenausschuss Wasserwesen zum Thema Schießstätten
Im Jahresbericht 2012 des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) stehen einige Absätze auch zum Thema Schießstätten. Dort heißt es:
Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß Schießstand-Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) sowie den vielfältigen Belangen des Umweltschutzes gerecht werden. Von ihnen dürfen nachhaltig keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt (Wasser, Boden, Pflanze, Tier, Mensch) ausgehen, die sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen (BImSchG, BBodSchG, WHG, KrW-/AbfG) ergeben.
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