Infothek Waffenrecht, 09.12.2011
Waffenregister
Bis spätestens 2012 ist ein computergestütztes Waffenregister einzuführen im dem für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Namen und Anschriften des Lieferanten (Überlasser) und der Person, die die Waffe
erwirbt oder besitzt, registriert und gespeichert sind.
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