Disziplinen

Instinktivbogen

Eine Mischung aus Recurve- und Blankbogen

Ein Bogen ganz gleich welcher Art, solange er den anerkannten Prinzipien und der Bedeutung des Wortes „Bogen“ bei Scheibenwettkämpfen entspricht, nämlich ein Gerät, welches aus einem Griff, Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sind, besteht. Das Mittelstück besteht aus natürlichem oder Material auf Harzbasis (z.B. Holz, Bambus, Horn, Stoff, Fiberglas, und ein Teil des Mittelstücks kann Karbon/Graphit oder Metall enthalten). Das Mittelstück muss entweder aus verschiedenen Schichten oder aus einem Stück Holz bestehen. Der Bogen kann zerlegbar sein und darf nur werksseitig eingesetzte Beschläge für die Wurfarme, Visier- und Dämpferbefestigungen und Buchsen für Stabilisatoren enthalten. Der Bogen darf einen verstellbaren Wurfarm zum Einstellen des Tillers haben, darf aber keine verstellbaren Wurfarmtaschen zum Verändern des Zuggewichtes haben. Das Mittelstück kann dünne synthetische Laminate bis zu einer Dicke von 6mm zur Verwendung als Wurfarm-/Wurfarmtaschenschutz zur baulichen Verwendung im Mittelstück enthalten, jedoch darf nicht mehr als ein Viertel des Mittelstücks aus Metall oder synthetischem Material bestehen. Das Mittelstück muss Holz oder Bambus enthalten. Bei nicht zerlegbaren Bögen sind Wurfarmlaminate aus jeglichem Material, die in das Mittelstück weiterlaufen, erlaubt. Der Bogen wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben verläuft. Beim Schießen wird er mit einer Hand am Griff gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen und lösen.

Der Bogen wie oben beschrieben muss blank sein, mit Ausnahme einer Pfeilauflage und er muss frei sein von Herausstehendem, Visieren, Visiermarkierungen, sonstigen Markierungen, Flecken oder von Laminierungen (im Bogenfenster), die als Zielhilfe dienen könnten. Gewichte im Mittelstück sind zulässig, sofern sie während des Herstellungsverfahrens des Bogens ein gebaut wurden und nicht danach. Diese Gewichte dürfen auf der Außenseite des Mittelstücks nicht sichtbar sein und müssen von Material bedeckt sein, das beim ursprünglichen Herstellungsverfahren angebracht wurde. Und zwar ohne sichtbare Löcher, gefüllte Löcher, Deckschichten oder Abdeckungen, jedoch mit Ausnahme der Originaleinlage des Herstellers oder des eingelegten Logos des Herstellers (Intarsie).

Mehrfarbige Mittelstücke sowie das Markenzeichen auf der Innenseite des oberen und unteren Wurfarms sind zulässig. Ist der Bereich im Bogenfenster jedoch so gefärbt, dass er als Zielhilfe verwendet werden könnte, muss er abgeklebt werden.