Infothek Waffenrecht, 10.11.2016
Europäische Feuerwaffenrichtlinie
Die von der Europäischen Kommission im Anschluss an den Terroranschlag in Paris vorgeschlagenen Änderungen sind im zuständigen Binnenmarkt -Ausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments entscheidend abgeändert worden. Da auch der Rat der Justiz- und Innenminister einen eigenen Vorschlag vorgelegt hatte, muss nunmehr im parlamentarischen Verfahren eine Einigung erzielt werden. Dies geschieht im sog. Trilog, in dem Parlament und Rat unter Einbeziehung der Kommission die Änderungsvorschläge „parlamentsreif“ machen.
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