Allgemeines, 19.12.2012
SSV-RLP erzwingt Aufnahme als vorläufiges, unmittelbares DSB-Mitglied
Das Landgericht Mainz hat gegen den Deutschen Schützenbund eine einstweilige Verfügung erlassen, die ihn verpflichtet, den Sportschützenverband Rheinland-Pfalz (SSV-RLP) als vorläufiges, unmittelbares Mitglied bis zur Entscheidung in der Hauptsache in den Verband aufzunehmen.
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