Infothek Waffenrecht, 17.10.2012

Bayerisches Staatsministerium des Innern äußert sich zu Lichtgewehren

In einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an die Kreisverwaltungsbehörden im Freistaat wird unter anderem auch auf die Anscheinswaffen-Problematik von sogenannten Licht- und Lasergewehren hingewiesen. Wie in diesem Dokument deutlich wird, teilt das Ministerium die derzeit geltende Rechtsauffassung uneingeschränkt, wonach derartige Gewehre keine Anscheinswaffen darstellen, wenn diese "neonfarbene Materialien" enthalten und diese auch für Außenstehende gut sichtbar sind. Weiterlesen