Anti-Doping, 20.04.2011
Testpool- und Kaderzugehörigkeit
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zugehörigkeit zu einem Testpool der NADA unabhängig von der jeweiligen Kaderzugehörigkeit besteht. Dies bedeutet, dass ein Athlet auch dann weiterhin dem Testpool der NADA angehört, wenn er seinen Kaderstatus verliert. Eine vorzeitige Herausnahme aus dem Testpool kann nur bei schriftlicher Erklärung des leistungssportlichen Karriereendes durch den Athleten oder den Verband geschehen. Zudem entfällt eine Testpoolzugehörigkeit, wenn ein Athlet bei der neuen Testpoolmeldung durch den Verband nicht mehr gemeldet wird. Weitere Details zur Testpoolmeldung finden sich im Standard für Meldepflichten, Artikel 2.
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