Anti-Doping, 20.04.2011

Testpool- und Kaderzugehörigkeit

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zugehörigkeit zu einem Testpool der NADA unabhängig von der jeweiligen Kaderzugehörigkeit besteht. Dies bedeutet, dass ein Athlet auch dann weiterhin dem Testpool der NADA angehört, wenn er seinen Kaderstatus verliert. Eine vorzeitige Herausnahme aus dem Testpool kann nur bei schriftlicher Erklärung des leistungssportlichen Karriereendes durch den Athleten oder den Verband geschehen. Zudem entfällt eine Testpoolzugehörigkeit, wenn ein Athlet bei der neuen Testpoolmeldung durch den Verband nicht mehr gemeldet wird. Weitere Details zur Testpoolmeldung finden sich im Standard für Meldepflichten, Artikel 2. Weiterlesen

Anti-Doping, 20.04.2011

ADAMS-Passwort vergessen?

Sollte das Passwort für ADAMS vergessen werden, kann man im Login-Bereich von ADAMS ein neues Passwort über die „Passwort vergessen“-Funktion anfordern. Das System generiert daraufhin automatisch ein neues temporäres Passwort und sendet dieses an die im ADAMS-System hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollte ein Athlet kein neues temporäres Passwort erhalten, so sollte er sich direkt an die NADA wenden. In diesem Fall muss das Passwort manuell generiert werden. Gründe für die Nicht-Zustellung des Passwortes können sein: Weiterlesen

Anti-Doping, 20.04.2011

WADA-Code Revision 2015

Die Anti-Doping-Regelwerke werden regelmäßig überarbeitet. Dazu gehört auch der WADA-Code, dessen deutsche Fassung der NADA-Code darstellt. Bis 2015 soll das grundlegende Regelwerk in mehreren Phasen überarbeitet werden. In der Ende diesen Jahres anlaufenden ersten Phase, der Beratungsphase, können Vorschläge für Änderungen eingereicht werden, die dann in den ersten Entwurf einfließen. Das Jahr 2012 wird ab Juni für die Überarbeitung des Entwurfes genutzt. Weiterlesen

Anti-Doping, 20.04.2011

Einigung auf gemeinsames Vorgehen

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat sich mit den Datenschützern auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um den Erfordernissen eines effektiven Kontrollsystems unter Berücksichtigung des deutschen Datenschutzrechts weiterhin bestmöglich Rechnung zu tragen. "Das Arbeitstreffen hat in einer sehr konstruktiven Atmosphäre stattgefunden", sagte NADA-Justiziar Dr. Lars Mortsiefer nach dem Gespräch mit den Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: "Wir werden auch künftig jederzeit die Verhältnismäßigkeit zwischen Kontroll- und Datenschutzerfordernissen abwägen." Weiterlesen