Allgemeines, 01.10.2021

DSB-Recht: Was hat sich im Transparenzregister geändert?

Zum 01.08.2021 trat die Reform des Transparenzregisters in Kraft. Mit der Gesetzesänderung wird das Transparenzregister zum sogenannten Vollregister. Bisher galt die sogenannte „Meldefiktion“ (§ 20 Abs. 2 GwG) für Gesellschaften, die schon in einem anderen Register wie beispielsweise dem Handelsregister gelistet waren. Das bedeutet: Die Meldepflicht wurde als erfüllt angesehen, ohne dass eine Meldung abgegeben wurde. Weiterlesen

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