Infothek Waffenrecht, 19.02.2015
Keine Gemeinnützigkeit für KK-Verein in Großbritannien
In Großbritannien hat eine Kommission, die für die Anerkennung eines Vereins
als gemeinnützig zuständig ist, entschieden, dass ein Kleinkaliber-Verein die
Voraussetzungen deswegen nicht erfüllt, weil der Schießsport kein
gesundheitsfördernder Sport ist.
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