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DOSB: Infektionsschutzgesetz und Spendenaufruf

18.03.2022 13:29

Zwei Krisen beherrschen aktuell das Weltgeschehen: Zum einen die Corona-Pandemie, zum anderen der schlimme Krieg in der Ukraine. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) informiert dazu.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Auswirkungen auf den Sport

Zum 20. März endet die Geltungsdauer der Regelungen im Infektionsschutzgesetz, auf deren Grundlage die Bundesländer ihre Regeln zum Schutz vor der Pandemie erlassen können. Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Nachfolgeregelung geeinigt. Wie bereits in der Bund-Länder-Runde im Februar vereinbart, sollen zum 20. März alle tiefgreifenden Maßnahmen beendet werden.

Lediglich zwei „Basismaßnahmen“ können die Länder in Zukunft fortführen: Die Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen und im ÖPNV sowie eine Testpflicht in Schulen, Heimen, Kliniken und weiteren Einrichtungen mit besonderer Gefährdung. Zusätzlich erhalten die Länder die Möglichkeit einer „Hotspot“-Regelung: sofern das Landesparlament eine sich dynamisch ausbreitende Infektionslage feststellt, können weitergehende Schutzmaßnahmen erlassen werden. Das können weitergehende Maskenpflichten, Abstandsgebote, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen und die Pflicht zu Hygienekonzepten sein. Das Gesetz soll bis zum 23. September befristet werden und soll damit eine erneute Auseinandersetzung vor einer möglichen neuen Welle im Herbst erzwingen.

Für den Sport werden damit zum 20. März zunächst jegliche Einschränkungen auf bundesgesetzlicher Ebene entfallen.

Sportler helfen Sportlern: Spendenaufruf für ukrainische Sportler

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sporthilfe haben einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler aufgelegt und der DOSB hat dem Fonds einen Grundstock in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der DOSB ruft nun ganz Sportdeutschland zu weiteren Spenden auf. Details zu den Spendenmöglichkeiten können auf der eingerichteten Webseite gefunden werden. Eine Toolbox mit Grafiken für die Kommunikation gibt es hier. Weitere Formate der Grafik können auf Anfrage bereitgestellt werden. Das Copyright liegt bei der Deutschen Sporthilfe. 

Mit dem Fonds sollen Projekte für in Not geratene ukrainische Sportler gefördert werden. Wenn in einem Verein bereits Unterstützungsprojekte durchgeführt oder geplant sind, kann über das Online-Formular auf der Webseite finanzielle Unterstützung aus dem Fonds beantragt werden.

(DOSB)