Infothek Waffenrecht, 14.06.2013

CDU/CSU und FDP beantworten Fragen des Deutschen Schützenbundes zum Waffenrecht

In diesem Jahr finden die wichtigen Wahlen zum Bundestag statt. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die für unsere Sportausübung bedeutsamen waffenrechtlichen Fragen. Der Deutsche Schützenbund wird sich auch zu dieser Wahl, wie er es bereits vor vier Jahren getan hat, die Aussagen der politischen Parteien hierzu genau ansehen und Sie mit den „Wahlprüfsteinen“, die wir im Internet und in unseren Newslettern verbreiten, über diese Stellungnahmen zum Sport und zum Waffenrecht genauestens informieren. Weiterlesen

Infothek Waffenrecht, 14.06.2013

Normenausschuss Wasserwesen zum Thema Schießstätten

Im Jahresbericht 2012 des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) stehen einige Absätze auch zum Thema Schießstätten. Dort heißt es: Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß Schießstand-Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) sowie den vielfältigen Belangen des Umweltschutzes gerecht werden. Von ihnen dürfen nachhaltig keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt (Wasser, Boden, Pflanze, Tier, Mensch) ausgehen, die sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen (BImSchG, BBodSchG, WHG, KrW-/AbfG) ergeben. Weiterlesen

Infothek Waffenrecht, 14.06.2013

Kleinwaffengesprächskreis im Auswärtigen Amt

Am 27. Juni 2013 fand im Berliner Auswärtigen Amt der sog. Kleinwaffengesprächskreis statt, an dem Vertreter verschiedener Ministerien des Bundes und der Länder und des Bundestages teilnahmen. sowie Organisationen, die sich mit Abrüstung und Frieden im weitesten Sinne beschäftigen, zusammensetzten. Als Endnutzer von "Kleinwaffen" nahmen neben Vizepräsident Kohlheim die Rechtsanwälte Göpper vom Forum Waffenrecht (FWR) und Gotzen vom Herstellerverband (JSM) teil. Weiterlesen

Infothek Waffenrecht, 14.06.2013

Klage gegen Waffenrecht - Winnender Eltern in Straßburg

Die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" will gemeinsam mit Hinterbliebenen des Winnender Amoklaufs ein Verbot tödlicher Sportwaffen erreichen. Dazu hat sie eine Klage gegen das deutsche Waffengesetz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt, teilte die Initiative am Dienstag mit. Zuvor hatten zwei Eltern von in Winnenden getöteten Kindern und die Initiative vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Im Januar hatte das Gericht entschieden, dass das nach dem Amoklauf bereits verschärfte Waffengesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Verfassungsbeschwerden wurden daher nicht zur Entscheidung angenommen. Weiterlesen