Waffenrecht

Waffenrecht: Information zur Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie

23.01.2019 14:00

Am Donnerstag, 17. Januar, hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) den Entwurf für die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie an den Deutschen Schützenbund geschickt. Bis zum 8. Februar hat der DSB Zeit, dazu Stellung zu beziehen.

Der DSB war in den vergangenen Wochen und Monaten in ständigem Austausch mit dem BMI und hat dort seine Position klar vertreten. Diese beinhaltet u.a., dass es keine weiteren Verschärfungen für seine Mitglieder bzgl. der Zuverlässigkeitsprüfung oder der Meldepflicht für Vorderladerwaffen geben darf. Die DSB-Waffenrechtexperten studieren derzeit den kompletten Entwurf, ehe sie eine Stellungnahme - abgestimmt mit anderen Interessenvertretungen wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband (DJV) - abgeben.