Bildung

Stellungnahme zu Fremdlizenzen

Nicht-DSB-Ausbildungen

Die Ausbildungen im Deutschen Schützenbund e.V. (DSB), inklusive der Einstiegs- und Vorstufenqualifizierungen, sind nach den Bedürfnissen eines Sportverbandes entstanden und lehren eine sinnvolle Ausübung des Sport- und Bogenschießens. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für die Qualifizierung im organisierten Sport in Deutschland.

Mit der Prüfung und Anerkennung der Ausbildungs- und Qualitätsrichtlinien im
DSB-Qualifizierungsplan durch den DOSB werden in Vereinen arbeitende Lizenztrainerinnen und -trainer im Sport- und Bogenschießen durch öffentliche Mittel bezuschusst. Die Fördersumme betrug im Jahr 2024 fast zwei Millionen Euro, die aufgrund dieser Vernetzung im organisierten Sport direkt in die Vereine des Deutschen Schützenbundes floss.

Der Deutsche Schützenbund bildet Trainerinnen und Trainer in den Olympischen Disziplinen (Pistole, Gewehr, Bogen und Flinte) von der C-Lizenz (1. Lizenzstufe, Profil Kinder und Jugendliche) über Stufe B bis hin zur A-Lizenz aus.
Während in der C-Ausbildung die Arbeit im Training von Grund auf gelehrt wird, qualifiziert die B-Lizenz dazu, Bezirks- und Landeskader über das Jahr hinweg zu betreuen und Wettbewerbe zu planen.
Die A-Trainerausbildung umfasst das Berufsbild einer Trainerin oder eines Trainers im Schieß- und Bogensport. Hier steht der Umgang mit wissenschaftlichen Daten aus der Leistungsdiagnostik und insbesondere deren Transfer und Interpretation zur Steuerung des individuellen Trainings der Athletin und des Athleten im Mittelpunkt.

Aufgrund dieser modularen, ineinandergreifenden Qualifizierungsstrecke ist es grundsätzlich so, dass der DSB und seine Landesverbände keine Ausbildungen fremder Anbieter anerkennen können (einzige Ausnahme: Der DSB-Landesverband hat einen externen Anbieter mit der Umsetzung der Ausbildungen für seinen Landesverband beauftragt bzw. lässt durch diesen für ihn die Ausbildung durchführen).
Der DSB ist nicht in der Lage, die Inhalte dieser immer größer werdenden Anzahl an Bildungsanbietern im Schieß- und Bogensport mit dem Qualifizierungsplan für die Ausbildung und der aktuellen DSB-Sportordnung zu überprüfen und deren Konformität sicherzustellen. Darüber hinaus ist der DSB nicht in die Ausbildungs-, Prüfungs- und Qualitätsmanagementprozesse fremder Anbieter eingebunden. Aus ebendiesen Gründen können solche Ausbildungszertifikate nicht umgeschrieben werden.

Die Lehrgänge privater Unternehmen und anderer Schießsportverbände, auch wenn diese gegebenenfalls als „staatlich anerkannt“ gelten, und Ausbildungen mit ähnlichen oder abgewandelten Bezeichnungen wie vom DSB angeboten (Standaufsicht-, Schießsportleiter- oder gar Jugendobhut-Ausbildung) können nicht anerkannt werden.
Ein Verein läuft beim Einsatz dieser so ausgebildeten Personen in ein Haftungsrisiko. Bei einem Vorfall und der Frage des Gerichts, ob die Ausbildung der Aufsichtsperson den Vorgaben entspräche, müsste der DSB bzw. der Landesverband dies verneinen.

Es gibt eine Ausnahme, die sogenannte „Waffensachkunde“, aber diese wird nur zum Waffenerwerb anerkannt, nicht als Einstiegsqualifikation in die Ausbildungsstrecke des DSB!