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Landesverbandsgrenzen

Vereinbarung der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes über die gegenseitige Anerkennung der Verbandsgebiete

Die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Verbandsgebiete schafft die Grundlage für das unter § 8 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Schützenbundes verankerte Recht der Landesverbände, ihre Gebietsgrenzen in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen.

Mit ihrer Unterschrift unter die Vereinbarung verständigen sich die Landesverbände außerdem darauf, verbandsfremde Vereine nicht einseitig in den eigenen Verband aufzunehmen bzw. aktiv den Wechsel von Vereinen zu betreiben. „Ein Vereinswechsel“, so heißt es in der Übereinkunft, „bedarf in jedem Fall der Zustimmung sowohl des abgebenden wie auch des aufnehmenden Verbandes sowie einer Anzeige gegenüber dem Deutschen Schützenbund. Die Landesverbände sagen zu, jede geplante Änderung in diesem Zusammenhang, insbesondere entsprechende Satzungsänderungen – auch bei gegenseitigem Einvernehmen der betroffenen Landesverbände –, dem Deutschen Schützenbund frühzeitig zur Prüfung vorzulegen. In Fragen der Zuordnung einzelner Vereine zu den Landesverbänden gilt der Grundsatz des Bestandsschutzes (Stichtag 01.01.2022).

Die jetzt verbindlich getroffene Vereinbarung soll mögliche Konflikte um territoriale Zugehörigkeiten verschiedener Regionen schon im Vorhinein ausschließen. Der Deutsche Schützenbund und die meisten seiner Landesverbände entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus einer der staatlichen Zersplitterung Deutschlands entsprechenden Vielzahl kleiner und mittlerer Regionalvereinigungen. Historisch gewachsene Verbindungen und spezielle regionale Zugehörigkeiten behinderten in den folgenden 150 Jahren stets die exakte Übereinstimmung der Landesverbandsgebiete mit den wechselnden staatlich-politischen Regierungs- und Verwaltungseinheiten. Die vielfach willkürlich erfolgten Grenzziehungen durch die jeweiligen Besatzungsmächte nach den beiden Weltkriegen trugen das ihre dazu bei, dass die Gebiete der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes – mit Ausnahme der nach dem Zerfall der DDR entstandenen - nicht mit denen der Bundesländer identisch waren und sind. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Unstimmigkeiten bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen aneinandergrenzenden Landesverbänden geführt.