Sportordnung des DSB

Statuten 

Sportordnung des DSB

Im Gegensatz zur Sportordnung jedes anderen Sportverbandes, der sein Regelwerk überarbeiten und verändern kann, wie es ihm beliebt, muss der Deutsche Schützenbund sein Regelwerk dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorlegen.

Nach der aktuellen, vom Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigten, Sportordnung können die olympischen Wettkämpfe ausgetragen werden in den Wettbewerben:

Luftgewehr 10m, Kleinkalibergewehr Dreistellungskampf 50m, Luftpistole 10m, Olympische Schnellfeuerpistole 25m, Kleinkaliber Sportpistole 25m, Trap, Skeet und Recurve Bogen.

Weitere nicht olympische Wettkämpfe können in den Disziplinen Gewehr, Pistole, Vorderlader, Laufende Scheibe, Bogen, Armbrust, Feldarmbrust und Sommerbiathlon, Target Sprint, Auflage und den Behindertenwettbewerben ausgetragen werden.

Damit stehen den Sportlerinnen und Sportlern des Deutschen Schützenbundes etliche Wettbewerbe zur Verfügung um ihrem Sport nachzugehen.

Ebenfalls hat der Deutsche Schützenbund ein Regelwerk für die Durchführung und Organisation der Bundesligen erlassen.

Der DSB schafft einheitliche Regeln für Bogen- und Sportschießen und achtet auf deren Einhaltung. Die Bundesausschüsse Sportschießen und Bogensport legen hierzu dem Gesamtvorstand entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vor.

Ergänzend dazu haben die Landesverbände des Deutschen Schützenbundes ihre landesspezifischen schießsportlichen Regelwerke in einer sogenannten „Liste B“ zusammengefasst. Diese ist ebenfalls vom BVA genehmigt. 

Um die aktuelle Sportordnung Stand 01.01.2024 einzusehen,

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Der Deutsche Schützenbund weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Sportbetrieb und bei Streitigkeiten über die Auslegung der Sportordnung lediglich die vom Deutschen Schützenbund autorisierten Veröffentlichungen herangezogen werden dürfen. Diese sind das vom Deutschen Schützenbund offiziell gedruckte Regelwerk (Stand 01.01.2023) und die Online-Version der Sportordnung auf der Internetseite des Deutschen Schützenbundes.

Allgemeiner Hinweis:
Die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte liegen beim Deutschen Schützenbund.

Der Deutsche Schützenbund empfiehlt Adminstratoren von Vereinsinternetseiten ausschließlich eine Verlinkung zur Sportordnung des DSB vorzunehmen, so dass die Inhalte der Seiten immer auf dem aktuellen Stand bleiben und es zu keinen Irritationen kommt, wenn veraltete Versionen kommuniziert werden.