Ausbildungen
Anforderungen zur Qualifizierung
Die Deutsche Schützenjugend ist gemäß §§ 1 und 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Träger sind verpflichtet, fachliche und personelle Voraussetzungen zu schaffen und weiterzuentwickeln, um das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewährleisten. Im KJHG ist festgelegt, dass alle in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätigen Personen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden. Um diesem Auftrag Nachdruck zu verleihen, haben die obersten Landesjugendbehörden eine bundeseinheitliche Card für Jugendleiter (Juleica) eingeführt, die als Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte (z.B. Freistellung von der Arbeit) und Vergünstigungen (z.B. Fahrpreisermäßigungen) dient. Der Inhaber soll das 16. Lebensjahr vollendet haben, über eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für die Aufgabe als Jugendbetreuer verfügen und in der Lage sein, selbständig Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Die nachfolgend beschriebene Qualifizierung zum Jugendleiter beinhaltet die Anforderungen, die von den jeweiligen Landesjugendbehörden für die Ausstellung einer "Juleica" vorgegeben werden.
Die Tätigkeit des Jugendleiters umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von außersportlichen (z.B. kulturellen), sportartübergreifenden und in geringem Maße sportartspezifischen Angeboten für die Kinder- und Jugendarbeit in Schießsportvereinen. Außerdem fördern sie die Interessenvertretung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Organisationsstrukturen der Vereine.
Die Jugendleiter sind pädagogisch tätig und tragen dazu bei, die Sporttreibenden in ihrer sportlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen sowie Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und selbst bestimmtes Lernen des Einzelnen zu fördern.
Die Aufgaben eines Jugendleiters beinhalten nachfolgende Tätigkeitsfelder
Ein Jugendleiter...
Die Ausbildung zum Jugendleiter hat das Ziel, die Teilnehmenden für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der außersportlichen, sportartübergreifenden und in geringem Maße sportartspezifischen Kinder- und Jugendarbeit zu qualifizieren. Die in der Ausbildung vermittelten Inhalte beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Arbeit im Sportverein. Daneben dient die Qualifikation auch dem Engagement und der jugendpolitischen Interessenvertretung auf übergeordneten Ebenen. Hierzu zählen der organisierte Jugendsport und die unterschiedlichsten jugendpolitischen Kooperationsformen der Sportjugenden auf übergeordneten Ebenen.
Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Vorstufenqualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung folgender Kompetenzen angestrebt.
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Jugendleiter...
Der Jugendleiter...
Der Jugendleiter...
Die inhaltliche Gestaltung des Ausbildungsgangs orientiert sich an folgenden Aspekten:
Personen- und altersgruppenbezogene Inhalte
Im Rahmen der Lebens- und Bewegungswelt von Kindern und Jugendlichen beachtet der Jugendleiter folgende Erkenntnisse:
In und mit Gruppen arbeiten
Rechtliche Grundlagen der Vereins- und Verbandsjugendarbeit
Vereinsangebote planen, organisieren und durchführen
Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
Praxis der Bewegungs-, Spiel-, Sport- und Freizeitaktivitäten:
Definitionen und Dimensionen von Sport, Bewegung und sportartübergreifender Jugendarbeit
Vereins- und verbandsbezogene Inhalte
Teilhabe im Sportverein:
Finanzierungsgrundlagen der Vereins- und Verbandsjugendarbeit
Jugend - Sport - Gesellschaft - Umwelt
Umsetzung der didaktisch/methodischen Grundprinzipien
Die Grundprinzipien Teilnehmerorientierung und Transparenz, Gender Mainstreaming und Diversity Management, Zielgruppenorientierung,
Erlebnis-/Erfahrungsorientierung, Handlungsorientierung, Prozessorientierung, Teamprinzip und Reflexion des Selbstverständnisses
sind von allen beteiligten Ausbildern bzw. Referenten dieses Ausbildungsganges entsprechend den Ausführungen in den Lehrmappen der einzelnen Ausbildungsgänge zu berücksichtigen.