Konzeptionen

Rahmenrichtlinien des DOSB

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Der Bundestag des Deutschen Sportbundes hat diese Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes in seiner außerordentlichen Sitzung am 10. Dezember 2005 in Köln beschlossen. Die Hintergründe:

Ausgangslage

Die Rahmenrichtlinien geben allgemein gültige Orientierungsdaten für alle an der Aus-, Fort- und Weiterbildung Beteiligten vor. Sie dokumentieren das Verständnis des organisierten Sports zu den Zielen der Bildung und Qualifizierung im und durch Sport und geben praktische Hilfen, dieses Verständnis in den verbandlichen Ausbildungskonzeptionen umzusetzen. Sie sind Ausdruck des verbandlichen Anspruchs, die Organisationsentwicklung durch eine konsequente Personalentwicklung zu verstetigen. Sie legen Maßstäbe für Sportinhalte und Sportentwicklungen und prägen über die Ausbildungsgänge maßgeblich das Verständnis von Sport und Sportarten. Die Rahmenrichtlinien sind Instrument für die Umsetzung der bildungspolitischen Vorstellungen, von Leitbildern des Sports und Konzeptionen.

Veränderungspotential

Die Entwicklung des Sports, veränderte gesellschaftliche und ökonomische Rahmenbedingungen und Erwartungen der Mitgliedsorganisationen an ein leistungsfähiges, verbandliches Qualifizierungssystem erfordern nicht nur eine Anpassung der DSB-Rahmenrichtlinien an die aktuelle Entwicklung. Bei der neuen inhaltlichen und strukturellen Ausrichtung der Rahmenrichtlinien sind maßgebliche Rahmenbedingungen für das Qualifizierungswesen (Sportentwicklung, Bevölkerungsentwicklung und -struktur, gesellschaftliche Entwicklungen, Sportförderung usw.) zu antizipieren, um eine Zukunftsfähigkeit und Akzeptanz der Rahmenrichtlinien zu erreichen.

Ziele der Fortschreibung

Bei der Fortschreibung der Rahmenrichtlinien soll nicht nur eine inhaltliche Neuausrichtung und angepasste Binnenstruktur der einzelnen Ausbildungsgänge, orientiert an den Grundsätzen der Fortschreibung vorgenommen werden. Neben dieser zentralen Zielsetzung sollen bei der Fortschreibung folgende Ergänzungen und Erweiterungen vorgenommen werden

  • Berücksichtigung des DSB-Leitbildes Sport sowie relevanter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
  • Aufnahme von Essentials der Bildungspolitischen Konzeption des DSB
  • Formulierung eines pädagogischen Selbstverständnisses vor dem Hintergrund des verbandlichen Qualifizierungswesens
  • Stärkere Berücksichtigung von didaktisch-methodischen Grundsätzen
  • Berücksichtigung von wesentlichen Elementen der Personalentwicklung im Sport
  • Integration des bislang entwickelten Qualitätsmanagements für das verbandliche Qualifizierungswesen sowie Einführung von Steuerungsinstrumenten und der Festlegung des Umsetzungsverfahren
  • Anpassung der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Trägerfunktion bei Qualifizierungsmaßnahmen
  • Aktualisierung der Ausbildungs-, Prüfungs- und -lizenzordnung.

Mit diesen neuen Elementen soll eine neue Qualität der Rahmenrichtlinien erreicht werden Sie sind Ausdruck eines Selbstverständnisses und eines differenzierten Anspruches an das verbandliche Lehrwesen.

Aspekte für die Fortschreibung der Rahmenrichtlinien

Bei der Fortschreibung wurden folgende Überlegungen und Aspekte verfolgt:

  • Einführung der Bezeichnung „Trainerlizenz“ für alle Fachübungsleiter -Lizenzen
  • Optionale Erteilung der 1. Lizenz ab dem 16. Lebensjahr
  • Berücksichtigung neuer Lern- und Vermittlungsformen Vermittlung eines größeren Repertoires bei der Methodenkompetenz
  • Vermittlung von Kernkompetenzen und von Schlüsselqualifikationen
  • Einrichtung einer höheren Verbindlichkeit der Fortbildung für Lizenzinhaber
  • Berücksichtigung von Trends und gesellschaftlichen Entwicklungen Stärkere Orientierung am Bildungsverständnis im und durch Sport
  • Orientierung an der Vereinspraxis und künftigen Vereinsentwicklungen
  • Integration von Elementen der Personalentwicklung
  • Integration von Elementen zur Qualitätssicherung
  • Festschreibung eines Kooperationsmodells für die Umsetzung der verbandlichen Ausbildung auf der Landesebene
  • Festlegung von differenzierten Prüfungsstandards, um die gegenseitige Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu garantieren
  • Berücksichtigung eines Konzeptes zur Fortbildung von Referenten