GEMA

GEMA-Gebühr bei Schankbetrieb im Vereinsheim

Fälligkeit von GEMA-Gebühren

Sobald ein Empfangsgerät dort steht, wo auch Getränke bzw. Speisen angeboten werden, müssen GEMA-Gebühren entrichtet werden. Dies ist unabhängig von Rundfunkgebühren, (Rundfunkgebühren fallen in der Regel für gemeinnützige Vereine, die keinen Schankbetrieb führen, nicht mehr an).